Vor Kurzem ist das neue Gesetz zur Direkten Demokratie mit 22 Ja-Stimmen vom Landtag beschlossen worden. Im August 2017 haben allein in Bruneck mehr als 1000 Personen ihre Unterschrift abgegeben. Bürgern, die wiederholt für den Gesetzentwurf unterschrieben haben und jenen Landtagsabgeordneten, die sich für eine wirksame politische Mitbestimmung stark gemacht haben, wollen wir danke sagen. Mit dem neuen Landesgesetz haben wir einige Möglichkeiten der Mitbestimmung hinzugewonnen. Die Gültigkeit einer Volksabstimmung ist künftig bei einer Mindestbeteiligung von 25 Prozent der Wählerschaft gegeben. Bisher waren 40 Prozent erforderlich, wodurch Abstimmungen durch einen Boykottaufruf zum Scheitern gebracht werden konnten. Weiters kann die Bevölkerung mit 13000 Unterschriften einen Gesetzesvorschlag zu Themen einbringen, für den bisher ausschließlich der Landtag zuständig war. Mit ebenso vielen Unterschriften kann ein bestätigendes Referendum zu einem vom Landtag beschlossenen Gesetz gemacht werden (außer wenn mindestens 2/3 der Abgeordneten für das Gesetz stimmten). Neu ist auch, dass bei einer Abstimmung jeder Haushalt ein Abstimmungsheft als neutrale Entscheidungsgrundlage erhält.
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