Drei Millionen Euro an Förderbeiträgen des Landes erhalten Anbieter in diesem Schuljahr. Die Familienagentur bearbeitet die Ansuchen und zahlt das Geld aus.
Wenn Kinder auch nur für wenige Stunden eine Nachmittagsbetreuung in Anspruch nehmen können, verläuft in vielen Familien der Kindergarten- und Schulalltag entspannter. In über 30 Gemeinden bieten öffentliche und private Organisationen Nachmittagsbetreuung für Kinder zwischen drei und 15 Jahren an, für Jugendliche mit Beeinträchtigung bis zu 18 Jahren. Die Familienagentur unterstützt derartige Betreuungsangebote im laufenden Schuljahr 2018/19 mit insgesamt rund drei Millionen Euro.
Vor allem Eltern von Kindern zwischen sechs und 15 Jahren beanspruchen im laufenden Schuljahr das Angebot der Nachmittagsbetreuung. Über 30 Kinder mit Beeinträchtigung werden ebenfalls betreut.
Die Nachmittagsbetreuung umfasst meist die Betreuung durch pädagogisch qualifizierte Fachkräfte außerhalb der Schulzeit für Kinder und Jugendliche. Immer mehr Familien sind auf Betreuungsangebote angewiesen, damit sie den Spagat zwischen Familie und Beruf schaffen, heißt es aus der Familienagentur. Wenn Betreuungsangebote gefördert werden, käme dies letztendlich einer Unterstützung der Familien gleich.
Dabei sind die jeweiligen Bezugsgemeinden und die Schulen ein wichtiger Partner in der Koordinierung der Angebote. Das Betreuungsangebot muss in der Regel eine Konitnuität von mindestens drei aufeinerderfolgenden Monaten gewährleisten und mindestens einmal pro Woche mit einer Mindestdauer von zwei Stunden angeboten werden. Die außerschulische Betreuung wirkt sich positiv auf die Entwicklung der Kinder und Jugendlichen, die persönliche Wertschätzung, die Sozialkompetenz und die Integration von Kindern und Jugendlichen aus.
Damit die Qualität bei der Betreuung der Kinder stimmt, müssen Anbieter neuerdings die Zufriedenheit der Eltern erheben. Zudem überprüft die Familienagentur das Betreuungsangebot vor Ort. Das Land fördert die Anbieter von Nachmittagsbetreuung: 75 Prozent der Personalkosten schultert die Familienagentur, für die Betreuung von Kindern und Jugendlichen mit Beeinträchtigung werden 80 Prozent der Kosten mit Landesgeldern gedeckt. Fünf Prozent mehr Beitrag bekommen öffentliche und private Organisationen mit der Zertifizierung audit familieundberuf.
Nachmittagsbetreuung bieten Gemeinden, Schulsprengel, Sozialgenossenschaften, Sport-, Kultur- und Freizeitvereine, Jugendorganisationen und sonstige Vereine an. Den Bedarf an Nachmittagsbetreuung erheben die Gemeinden. Vielerorts werden Organisationen selbst aktiv, weil sie den Bedarf erkennen oder Familien an sie herantreten. Eine Teilnehmerzahl von mindestens acht Kindern ist vorgesehen, in einigen Ausnahmefällen genügen fünf Kinder.
Informationen zur Nachmittagsbetreuung erteilen Gemeinden oder verschiedene private Organisationen, die vor Ort tätig sind. (ck)
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