Teilweise und mit Auflagen genehmigt hat die Landesregierung heute die ergänzenden Eingriffe für die Entwicklung der Skizone „Sexten-Helm-Rotwandwiesen“.
Die Landesregierung hat sich heute (30. Oktober) mit der Entwicklung der Skizone „Sexten-Helm-Rotwandwiesen“ befasst und eine diesbezügliche Machbarkeitsstudie geprüft. Dabei hat sie sich das Gutachten des Umweltbeirates zu Eigen gemacht und beschlossen, die Eingriffe für die skitechnische Verbindung der Skigebiete „Sextner Dolomiten“ mit der „Skiarea Val Comelico“ sowie die skipistentechnische Anbindung „Mitterberg“ abzulehnen und die Verbindungspiste „Drei Zinnen – Moos/Brugger Leite“ mit Beschneiungsanlage, die Realisierung des Skiwegs „Klammbachalm“, die Anbindung „Sillian/Thurntaler“ mit der Aufstiegsanlage und Skipiste „Drei Zinnen II“ sowie den Pistenausbau im Bereich Helm „Hasenköpfl“ mit Auflagen anzunehmen.
Die vorliegende Machbarkeitsstudie für die langfristige Entwicklung dieser Skizone, die auch die Anbindung mit den Skigebieten „Sillian/Thurntal“ in Osttirol und mit der „Skiarea Comelico“ in der Provinz Belluno vorsieht, war von den Gemeinden Sexten und Innichen bereits 2017 genehmigt worden. Während der Veröffentlichungsfrist gingen neben zwei positiven Stellungnahmen von den Nachbargemeinden Sillian bzw. Comelico Superiore auch zwei Einwände vom AVS und vom Dachverband für Natur und Umweltschutz bei der Gemeinde Sexten ein. Ebenfalls in Sexten fand im November 2017 ein grenzübergreifendes Treffen zu dem Vorhaben zwischen Vertretern der Länder Südtirol und Tirol, der Region Veneto, der Provinz Belluno sowie der Gemeinden Sillian und Comelico Superiore statt.
Im vergangenen Juni hat der Umweltbeirat des Landes die Umweltverträglichkeit des Vorhabens geprüft und vier der sechs geplanten Eingriffe mit Auflagen positiv und zwei Vorhaben negativ begutachtet. Vom Umweltbeirat abgelehnt wurden die skitechnische Verbindung der Skigebiete „Sextner Dolomiten“ mit der „Skiarea Val Comelico“ sowie die skipistentechnische Anbindung „Mitterberg“. Ein zustimmendes Gutachten mit Auflagen erhielten die Verbindungspiste „Drei Zinnen-Moos/Brugger Leite“ mit Beschneiungsanlage, die Realisierung des Skiwegs „Klammbachalm“, die Anbindung „Sillian/Thurntaler“ mit der Aufstiegsanlage und Skipiste „Drei Zinnen II“ sowie der Pistenausbau im Bereich Helm „Hasenköpfl“. Eine wesentliche Auflage der Anbindung mit dem Skigebiet „Sillian/Thurntal“ sieht vor, dass der Baubeginn für die Realisierung der Aufstiegsanlage „Drei Zinnen II“ und der gleichnamigen Skipiste erst nach Abschluss des Genehmigungsverfahrens zum Bau der Aufstiegsanlage „Hochgruben“ auf österreichischer Seite erfolgen kann. Dieses Gutachten ist in den heutigen Beschluss der Landesregierung eingeflossen.
Ein positives Gutachten zum Vorhaben hat die für die Übereinstimmung der ergänzenden Eingriffe mit den Grundsätzen der sozialen, wirtschaftlichen und touristischen Entwicklung zuständige Kommission erteilt. (mpi)
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