Landesregierung und Ärztegewerkschaften haben heute den Qualitätspakt für Kinderärzte unterzeichnet und damit die Weichen für den Kollektivvertrag gestellt.
Nach dem Urteil des Kassationsgerichts von 2014, mit dem die Anwendung des gesamtstaatlichen Kollektivvertrags sowohl für Hausärzte als auch für frei wählbare Kinderärzte in Südtirol verpflichtend wurde, sind heute (6. Dezember) die Weichen für für einen neuen Kollektivvertrag gestellt worden.
Gesundheitslandesrätin Martha Stocker und die Gewerkschaftsvertreterin der Kinderärzte, Rosalba Leuzzi, haben einen Qualitätspakt unterzeichnet, der eine Reihe von Neuerungen vorsieht: Zum einen soll er die Zusammenarbeit der konventionierten Ärzte im Rahmen der vernetzten Gruppenmedizin stärken, zum anderen gezielte Förderungen durch Land und Sanitätsbetrieb ermöglichen, um so für eine flächendeckende und bürgernahe Betreuung zu sorgen und die Krankenhäuser zu entlasten. Dies gilt insbesondere in der Betreuung von chronischen Krankheiten und bei der Betreuung von Neugeborenen.
Die Zusammenarbeit zwischen Krankenhaus und Territorium soll unterstützt werden und die Vorbeugung von Misshandlung und Gewalt gestärkt werden. Auch die vorzeitige Erkennung von sozialen Härtefällen und Störungen der neurologischen Entwicklung sowie die Förderung der Teilnahme an Impfprogrammen sind im Pakt festgeschrieben. Das Erbringen von zusätzlichen Leistungen, wie telefonische Erreichbarkeit, Eintragung der Ticketbefreiung aus Einkommensgründen, Ausstellen von bestimmten ärztlichen Zeugnissen vorgesehen, die bereits im noch geltenden Landesvertrag verankert waren, werden im Qualitätspakt berücksichtigt. Weiterentwicklungen soll es im Bereich der Förderung von Kinderärzten geben, die eine höhere Anzahl an Kindern übernehmen, darunter vor allem Kinder mit einem besonderen Betreuungsbedarf (z.B. mit einer Behinderung). Zudem fördert das Land durch Zuschüsse für Ambulatorien die Niederlassung frei wählbarer Kinderärzte.
Die Mehrkosten für den Qualitätspakt für die Versorgung durch die frei wählbaren Kinderärzte betragen 800.000 Euro. Sie ergänzen die bereits an den noch gültigen Landesvertrag zugewiesenen 1,2 Millionen Euro ergänzen. (LPA)
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