Die Landesregierung genehmigt eine erweiterte Stützung der lokalen Lebensmittel. Das entsprechende EU-Pilotprojekt wird im AdR in Brüssel besprochen.
Die Landesregierung hat heute (29. Jänner) die Kriterien zur Förderung von „land- und ernährungswirtschaftlichen Qualitätsprodukten“ geändert. Bislang hatten nur kleine und mittelständische Betriebe (KMU) Zugang zu diesen Zuschüssen. Nunmehr können auch Südtiroler Vereinigungen, Organisationen und Konsortien ebenso wie öffentliche Körperschaften, die entsprechende Produktgruppen schützen und promoten für Zuschüsse zwischen 50 und 100 Prozent der zugelassenen Kosten ansuchen. Dasselbe gilt für die zuständigen Stellen für die Qualitätskontrollen. Die De-Minimis-Regelung, die wegen möglicher Wettbewerbsverzerrung keine Förderungen über 200.000 Euro zulässt, ist in diesem Fall ausgesetzt. Nutznießer sollen aber letztlich weiterhin die KMU sein.
Gefördert werden Maßnahmen zur Absatzförderung und zur Qualitätskontrolle von Südtiroler Qualitätsprodukten und Informationskampagnen für die Verbraucher. Dazu zählen etwa Marktanalysen oder Öffentlichkeitsarbeit über den Nährwert von bestimmten Nahrungsmittel. Der Höchstsatz von 200.000 Euro sei etwa für die Konsortien, die Qualitätskontrollen durchführen, ein Problem gewesen, wie Landeshauptmann Arno Kompatscher erklärte. „Auch mögliche Messeauftritte oder andere Absatzmaßnahmen von Molkereigenossenschaften können nun problemlos gefördert werden“, sagte Landeshauptmann Kompatscher bei der Pressekonferenz nach der Sitzung der Landesregierung.
Interessierte können die detaillierte Liste der geförderten Maßnahmen auf der entsprechenden Webseite des Landes http://www.provinz.bz.it/arbeit-wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsfoerderung.asp abrufen.
EU-Lebensmittelstrategie erneut in Brüssel
Der Landeshauptmann kündigte bei der Pressekonferenz auch an, dass er am 7. Februar gemeinsam mit dem EU-Kommissar für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, Vytenis Andriukaitis, die Initiative „Auf dem Weg zu einer nachhaltigen EU-Lebensmittelpolitik“ im Ausschuss der Regionen (AdR) weiter voranbringen wolle. Diese soll die EU-Lebensmittelpolitik der Legislaturperiode ab 2020 beeinflussen, die sich an einer wirtschaftlichen Entwicklung mit Bedacht auf Nachhaltigkeit und Umwelt orientiert.
Diese Strategie hatte Landeshauptmann Kompatscher erstmals im März 2017 dem AdR präsentiert. In den Vorschlägen enthalten sind etwa die Begünstigung von Bio-Produkten und den Einsatz von erneuerbaren Energien für deren Verarbeitung, aber auch der Abbau von bürokratischen Hürden in Zusammenhang mit lokalen Lebensmitteln, die viele Bauern von einer Eigenvermarktung abhalten. Weiters sollten die Umweltauswirkungen eines Nahrungsmittelsystems näher unter die Lupe genommen werden oder eine höhere Standardisierung der Terminologie und Etikettierung in den EU-Ländern erreicht werden.
„Südtirol will in dieser Sache Vorreiter sein“, betonte der Landeshauptmann. Nachhaltigkeit beginnt beim Anbau und endet damit, wie die Lebensmittel vertrieben werden, wie also die ‚kurzen Wege‘ von regionalen Produkten gewährleistet werden können“, sagte Kompatscher. Letztlich sichere diese Initiative wichtige Arbeitsplätze, gewährleiste die Pflege der Kulturlandschaft und schütze die Umwelt und die Gesundheit der Menschen. (mgp)
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