Kindesunterhalt – Wie wird die Höhe des Unterhaltes festgelegt?

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Kindesunterhalt – Wie wird die Höhe des Unterhaltes festgelegt?

Nach einer Trennung ist der Elternteil, bei dem sich das gemeinsame minderjährige Kind nicht ständig aufhält, zum sogenannten Unterhalt verpflichtet. Die Höhe des Kindesunterhaltes ist allerdings häufiger Streitpunkt zwischen den Eltern.

Wie wird die Höhe des geschuldeten Unterhalts konkret ermittelt?
Zunächst werden die Einkommens- und Vermögensverhältnisse beider Elternteile genau analysiert. Dabei werden die Steuererklärungen eines jeden Elternteils bzw. das Einkommen (nach Abzug der geschuldeten Steuer) der letzten 2 bis 3 Jahre herangezogen. Auch Einkommen, welche nicht direkt aus der Steuererklärung hervorgehen, wie beispielsweise Beiträge seitens der öffentlichen Hand, Mutterschaftsgeld oder Invalidenrente müssen entsprechende Berücksichtigung finden. Wenn ein Elternteil zudem über Immobilien oder Ersparnisse verfügt, so muss diesem Umstand bei der Bemessung des Unterhaltes Rechnung getragen werden.

Und wie ist die Situation, wenn die Steuererklärung nicht das tatsächliche Einkommen eines Elternteils widerspiegelt?
Hegt der Richter im Zuge eines streitigen Verfahrens Zweifel daran, dass die hinterlegte Steuererklärung nicht das tatsächliche Einkommen widerspiegelt, so hat derselbe die Möglichkeit, ein Gutachten in Auftrag zu geben. Dieses gibt dann Aufschluss über die effektive Erwerbsfähigkeit und / oder die Vermögenslage des Elternteils.

Werden auch Schulden berücksichtigt?
Auch Schulden können Berücksichtigung finden. Allerdings ist genau zu prüfen, wann die Schuldposition eröffnet und wofür die Schulden konkret aufgenommen wurden.

Welche weiteren Umstände fallen noch ins Gewicht?
Wenn beispielsweise die Familienwohnung einem Elternteil mit den Kindern zugewiesen wird und der andere gezwungen ist, sich eine Mietwohnung zu nehmen, so muss dies berücksichtigt werden. Auch wenn die Kinder gleich viel Zeit bei beiden Elternteilen verbringen, dann könnte eine Reduzierung gerechtfertigt sein, es kommt allerdings auf die konkrete Einkommens- und Vermögenssituation an. Natürlich sind auch das Alter und die damit zusammenhängenden Bedürfnisse der Kinder maßgeblich.