Bis zum 31. Mai können Studierende aus dem Gesundheitsbereich um ein Stipendium ansuchen.
Wer eine Grundausbildung im Gesundheitsbereich absolviert, kann sich beim Land um Studienbeihilfen für das Schuljahr 2018/2019 bewerben. Derzeit kann um Studienförderung für Kurse angesucht werden, die im Zeitraum vom 1. Jänner bis 31. Juli 2019 beginnen. In den Genuss der Studienbeihilfe können Studierende gelangen, deren Familieneinkommen (nach Abzug der Freibeträge) im Jahre 2017 weniger als 35.000 Euro betrug. Die Höhe der Studienbeihilfe ist nach dem Einkommen der Familie gestaffelt.
Die Gesuche müssen innerhalb 31. Mai 2019 (12.00 Uhr) im Landesamt für Gesundheitsordnung (Kanonikus-Gamper-Straße 1, III. Stock, Bozen) eingereicht werden. Dort sind auch die Formblätter erhältlich. Die Formulare und die Kriterien für die Zuweisung stehen auch online zur Verfügung.
Informationen:
Landesamt für Gesundheitsordnung
Ansprechpartnerin: Claudia Paulato
Tel. 0471/418152 oder 0471/418140
E-Mail: gesundheitsordnung@provinz.bz.it
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