Gleichstellungsrätin: Bewerbungen bis 22. August möglich!

Maratona dles Dolomites
12. Juli 2019
Sommerakademie der Mittelschule: Von Südafrika bis ins Weltall
15. Juli 2019
Alle anzeigen

Gleichstellungsrätin: Bewerbungen bis 22. August möglich!

Akademikerinnen, vorzugsweise Juristinnen, können sich um das Amt der Gleichstellungsrätin bewerben. Die Landesregierung ernennt diese aufgrund des Dreiervorschlags des Beirats für Chancengleichheit.

Die Gleichstellungsrätin informiert und berät Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die aufgrund ihres Geschlechtes eine Diskriminierung am Arbeitsplatz erfahren und kann diese auch vor Gericht vertreten. Darüber hinaus führt sie Mediationen durch. Die Gleichstellungsrätin gehört auch einer Reihe von Kommissionen und Arbeitsgruppen an, wo sie das Thema der Chancengerechtigkeit am Arbeitsplatz einbringt. Sie ist zudem Rechtsmitglied des Landesbeirates für Chancengleichheit. Die Landesregierung ernennt die Gleichstellungsrätin auf der Grundlage eines Dreiervorschlages des Landesbeirates für Chancengleichheit für jeweils eine Legislaturperiode. Akademikerinnen, vorzugsweise Juristinnen, die als Gleichstellungsrätin tätig sein möchten, können sich bis zum 22. August 2019 (12 Uhr) bewerben. Außer dem Studienabschluss in Rechtswissenschaften oder einem gleichwertigen Studientitel werden Fachkenntnissen in Bezug auf weibliche Erwerbstätigkeit und auf die Gesetzgebung im Bereich Arbeitsrecht und Chancengleichheit sowie der Zweisprachigkeitsnachweis C1 (ehemals Niveau A) vorausgesetzt.
Interessierte Frauen können ihre Bewerbung entweder per Post an die Abteilung Präsidium und Außenbeziehungen, Landhaus 1, Silvius-Magnago-Platz 1, Bozen, oder mittels zertifizierter E-Mail an praesidium.presidenza@pec.prov.bz.it oder mittels E-Mail an praesidium@provinz.bz.it richten. Der Bewerbung sind ein persönliches Motivationsschreiben und ein detaillierter Lebenslauf im Europass-Format beizulegen. Weitere Details sind dem Landesgesetz Nr. 5 vom 8. März 2010, und zwar den Artikeln 24 bis 31 zu entnehmen (http://lexbrowser.provinz.bz.it/doc/de/lp-2010-5/landesgesetz_vom_8_m_rz_2010_nr_5.aspx) oder der Homepage der Gleichstellungsrätin unter www.gleichstellungsraetin-bz.org. Fragen beantwortet das Frauenbüro per Mail unter frauenbuero@provinz.bz.it. (jw)