Im alltäglichen Sprachgebrauch werden „Trennung“ und „Scheidung“ häufig als Synonyme verwendet, dabei gibt es unter dem rechtlichen Gesichtspunkt entscheidende Unterschiede.
Was ist also der Unterschied zwischen Trennung und Scheidung?
Mit einer Ehetrennung wird die Ehe nicht etwa aufgelöst, sondern sie ermöglicht den Ehepartnern nur, auf unbestimmte Zeit getrennt voneinander zu leben. Somit entfallen zwar bestimmte Pflichten der Ehepartner (wie beispielsweise die Pflicht des Zusammenlebens oder der Treue), aber diverse Rechte und Pflichten bleiben auch nach einer Trennung bestehen (z.B. gegenseitigen Erbrechte, Pflichtteilsrechte, Anspruch auf Hinterbliebenenrente usw.). Erst mit einer Ehescheidung kann eine gültige Ehe vollständig aufgelöst werden. Die Ehegatten erwerben wieder den ledigen Stand, aber nur in zivilrechtlicher Sicht. Für die Kirche ist das eheliche Sakrament nämlich nicht durch eine Ehescheidung aufgelöst. Eine Ehescheidung schafft Klarheit und bietet die Möglichkeit einer Wiederverheiratung, nicht kirchlich, aber standesamtlich.
Ist eine sofortige Scheidung ohne gerichtliche Ehetrennung möglich?
Nein, die italienische Gesetzgebung lässt – im Gegensatz zu anderen europäischen Staaten – eine sofortige Ehescheidung nicht zu. Man darf sich erst scheiden lassen, wenn man vorher gerichtlich getrennt ist. Eine gerichtliche Trennung bietet somit einem Paar mit Eheproblemen eine Bedenkzeit, bevor es zivilrechtlich die Ehe mit einer Ehescheidung definitiv auflösen darf.
Wann kann eine Ehescheidung beantragt werden?
Früher war eine Ehescheidung erst nach Ablauf einer dreijährigen Trennung möglich.
Diese Frist wurde mit dem Gesetz Nr. 55/2015 herabgesetzt, und zwar:
• auf 1 Jahr, im Falle einer gerichtlichen Ehetrennung (die Frist beginnt ab dem Erscheinen der Eheleute vor dem Präsidenten des Landesgerichtes);
• auf 6 Monate, im Falle einer einvernehmlichen Ehetrennung (die Frist beginnt ab dem Erscheinen der Eheleute bei der Verhandlung);
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