Sein uneheliches Kind nicht anzuerkennen und keine Unterhaltszahlungen zu leisten kann sich auch Jahrzehnte später noch in Form von späten Unterhaltsnachzahlungen rächen.
Wie ist so etwas möglich?
Das ist deshalb möglich, da die Verjährung des Anspruchs auf Rückerstattung der Unterhaltsbeiträge nicht – wie vielfach vermutet – mit der Geburt des Kindes beginnt. Vielmehr beginnt diese Frist erst mit der freiwilligen Anerkennung des Kindes oder mit der gerichtlichen Feststellung der Vaterschaft zu laufen. Somit können, wenn die Vaterschaftsfeststellung erst im Erwachsenenalter erfolgt, noch Nachzahlungen des Unterhalts seitens der Mutter gefordert werden.
Wie sieht das konkret aus?
Beide Elternteile haben die gesetzliche Verpflichtung, ihre Kinder zu erhalten, sie auszubilden und zu erziehen, auch entsprechend ihrer finanziellen Möglichkeiten. Wenn der Vater nicht zu seiner Verantwortung steht und die Mutter alleine für den gesamten Unterhalt aufkommen muss, so kann dies im Nachhinein teuer werden. Sobald die Vaterschaft auch Jahrzehnte später mittels eines Gerichtsverfahrens festgestellt wird, hat die Mutter das Recht, den Anteil, den sie für den Vater sozusagen „vorgestreckt“ hat, von diesem zurückzufordern.
Wie kann der Unterhalt im Nachhinein berechnet werden?
Bei der Bemessung der Höhe des geschuldeten Unterhaltsbeitrages gilt es, die wirtschaftliche Situation der Parteien im Zeitraum von der Geburt bis zu deren wirtschaftlicher Selbständigkeit zu berücksichtigen. So wird im Nachhinein die Summe der monatlich geschuldeten Unterhaltzahlungen zuzüglich Zinsen festgesetzt.
Was raten Sie in solchen Fällen?
Um sich selber zu schützen sollen sich beide Elternteile bemühen, gleich nach der Geburt eine rechtlich verbindliche Regelung zu finden. Bei Unklarheiten sollten Väter auch auf die sofortige Durchführung eines Vaterschaftstest bestehen. Einfach abzuwarten in der Hoffnung, dass nichts passiert, ist der falsche Weg. Denn früher oder später kann einen die Vergangenheit einholen. Und dann wird es wirklich teuer….
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