Die Landesregierung hat neue Richtlinien zur Förderung der Energieeffizienz beschlossen. Die neue Einreichfrist für heuer: 31. Juli 2017.
Wer die neuen Fördermaßnahmen im Bereich der Energieeffizienz und der erneuerbaren Energiequellen in Anspruch nehmen will, kann beim Amt für Energieeinsparung bis 31. Juli sein Gesuch einreichen. „Wir haben die Frist von 30. Juni auf 31. Juli verlängert, damit möglichst viele diese Gelegenheit wahrnehmen können“, erklärt Umweltlandesrat Richard Theiner und erinnert daran, dass sowohl Privatpersonen als auch Betriebe und Gemeinden um Beiträge ansuchen können.
Die neuen Richtlinien für die Vergabe von Beiträgen zur Förderung der Energieeffizienz und der Nutzung erneuerbarer Energiequellen sind seit 22. Februar 2017 in Kraft. Um das Energiesparen noch lukrativer zu machen, hat die Landesregierung einige Fördersätze angehoben und zwar von 30 Prozent der anerkannten Kosten auf teilweise sogar 70 Prozent.
Ein großes Augenmerk wurde auf die energetische Sanierung von Gebäuden gelegt, erklärt Petra Seppi, Direktorin des Amtes für Energieeinsparung, „weil die Häuser in Südtirol für fast die Hälfte des gesamten Energieverbrauchs verantwortlich sind.“ Der Fördersatz für die energetische Gesamtsanierung wurde deshalb von 30 auf 50 Prozent angehoben, wenn dadurch ein KlimaHaus-Standard C oder das Gütesiegel KlimaHaus R erreicht wird.
„Einen besonderen Anreiz hat die Landesregierung für die energetische Gesamtsanierung von Mehrfamilienhäusern geschaffen, indem sie den Fördersatz sogar auf 70 Prozent anhob, denn gerade bei Kondominien ist ein großes Einsparpotential vorhanden“, unterstreicht Umweltlandesrat Richard Theiner. Mit dieser Anhebung des Fördersatzes reduziert sich die Amortisationszeit der Investition beträchtlich.
Neben der energetischen Sanierung von Gebäuden wird auch die Nutzung erneuerbarer Energien gefördert. Antragsteller erhalten für den Einbau von automatisch beschickten Heizanlagen für feste Biomasse, für den Einbau von Stückholzvergaserkesseln und Wärmepumpen in bestehenden Gebäuden bis zu 50 Prozent der Mehrkosten, die im Vergleich zu einer konventionellen Anlage entstehen. Auch hier muss nach Durchführung der Maßnahmen ein KlimaHaus Standard C oder das Gütesiegel R erreicht werden. Gefördert wird auch der Einbau von thermischen Solaranlagen mit 50 Prozent der anerkannten Kosten und zwar unabhängig vom KlimaHaus Standard.
Für den Einbau von Photovoltaikanlagen und für den Bau von Windkraftanlagen, wo keine Anschlussmöglichkeit an das Stromnetz besteht, beträgt die Förderung bis zu 65 Prozent der anerkannten Kosten.
Auch Untenehmen profitieren von den neuen Richtlinien. Allerdings sind die Fördersätze abhängig von der Größe des Unternehmens. Darüber hinaus wurde für kleine und mittlere Unternehmen eine neue Maßnahme eingeführt, die sogenannten Energieaudits, anhand derer die energetischen Flüsse eines Unternehmens analysiert und entsprechende Optimierungsmaßnahmen ausgearbeitet werden können. „Mit der Förderung von Energieaudits wollen wir kleinen und mittleren Unternehmen ein wichtiges Instrument in die Hand geben, um die großen Energieverbräuche bei den Produktionsprozessen im Betrieb aufzudecken und Effizienzmaßnahmen umzusetzen“, sagt Seppi. Der Fördersatz für diese Maßnahme beträgt für kleine Unternehmen 60 Prozent, für mittlere Unternehmen 50 Prozent.
Gesuchsformulare und technische Datenblätter sind auf der Homepage des Landesamtes für Energieeinsparung abrufbar:
http://umwelt.provinz.bz.it/energie.asp
(FP)
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