Die Landesregierung hat einen Sammelgesetz-Entwurf genehmigt, der 30 Gesetzesänderungen in verschiedenen Sachbereichen beinhaltet.
Kultur, Bildung , Landschafts- und Umweltschutz, Gesundheit und Soziales, Arbeit, Wohnbauförderung, Lehrlingswesen, Transportwesen, Handwerk, Handel, Fremdenverkehr und Gastgewerbe, Landwirtschaft, Schutzhütten, aber auch Verwaltungsverfahren, Ämterordnung und Personal: Die Sachbereiche, in denen die Landesregierung vor allem kleinere Gesetzesänderungen schnell voranbringen will, sind zahlreich. Heute (2. Mai) hat sie auf Vorschlag von Landeshauptmann Arno Kompatscher dazu einen Sammelgesetzentwurf verabschiedet, der nun dem Landtag zur weiteren Behandlung übermittelt wird.
Natürlich, bestätigte bei der heutigen Pressekonferenz im Anschluss an die Landesregierungssitzung Landesrat Christian Tommasini, sei ein Sammelgesetz nicht die beste Lösung, allerdings sei es der schnellste Weg, um dringende Gesetzesänderungen voranzubringen. „In der Vergangenheit wurden oft auch Details per Gesetz geregelt, so dass es wiederum eines Gesetzes bedarf, um die entsprechenden Vorgaben wie Gesuchstermine oder Beträge zu ändern“, erklärte heute der Landesrat. „Unser Ziel ist es, die politische Ausrichgung und die Zielvorgaben gesetzlich zu verankern und dann für die Umsetzung Durchführungsverordnungen zu erlassen“, beschrieb der Landesrat die Ausrichtung.
Was das heute von der Landesregierung verabschiedete Sammelgesetz angeht, so wurde es im Verlauf der heutigen Sitzung geändert. Grünes Licht gab es unter anderem für den von Landesrat Tommasini vorgelegten Artikel zur Änderung des Wohnbauförderungsgesetzes, das für den Fall von Zwangsräumungen den Zugang zu Mietwohnungen des Wohnbauinstituts einheitlich und gleichberechtigt regelt. Das Gesetz zielt zudem auf eine verbesserte Transparenz der Landesverwaltung und einen vereinfachten Zugang der Bürger zu Akten und Beschlüssen. Mehr Spielraum soll es für die Gemeinden beziehungsweise die Bürgermeister bei der Ermächtigung lärmintensiver Arbeiten geben, die derzeit nur zwischen 7 und 19 Uhr abgewickelt werden dürfen. Vorgesehen wird auch die Teilnahme an Integrationskursen für Ausländer als Voraussetzung für finanzielle Solzialleistungen. (jw)
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