Vereinfachungen gibt es bei den Beiträgen zur frühen Stärkung der Familien. Die Landesregierung hat gestern (2. Mai) neue Kriterien erlassen.
Die Neuerungen betreffen vorwiegend Vereinfachungen in der Abwicklung der Gesuche. Gestern (2. Mai) hat die Landesregierung die neuen Beitragskriterien für den Bereich „Familien früh stärken“ genehmigt. „Damit werden die Verwaltungsabläufe vereinfacht, und die Landesfamilienagentur kann die Ansuchen schneller und transparenter abwickeln“, betont Landesrätin Waltraud Deeg. Familien früh zu stärken sei, so Deeg, eine wichtige Säule der Landesfamilienpolitik. Allein im letzten Jahr wurden dafür rund 5,1 Mio. Euro zur Verfügung gestellt, konkret für Projekte im Bereich der Elternbildung, für die Initiative zur frühen Leseförderung „Bookstart – Babys lieben Bücher“, für Elkis und Spielgruppen, für die Elternbriefe sowie für Männer- und Väterinitiativen.
Laut den neuen Bestimmungen braucht es nur mehr ein Beitragsansuchen für die ordentliche Jahrestätigkeit; es entfällt das Vorschuss-Ansuchen. Vereinfachungen gibt es auch bei der Abrechnung der Beträge. Es genügt eine zusammenfassende Auflistung der Belege mit Angabe der wesentlichen Elemente und einer Eigenerklärung des Begünstigten. Für alle Projekte sind nur mehr zwei Einreichetermine im Jahr vorgesehen, um eine bessere Planung zu ermöglichen. Bewertungskriterien führen zudem zu mehr Klarheit und Transparenz. (rm)
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