Bis 27. April können die Gesuche für die Anerkennung der Gleichwertigkeit der Studientitel der vorherigen Ausbildungsordnung für das Berufsbild „sozio-sanitärer Berufserzieher“ eingereicht werden.
Das Amt für Gesundheitsordnung teilt mit, dass bis zum 27. April 2020 die Gesuche um die Anerkennung der Gleichstellung der Studientitel, die unter einer vorherigen Ausbildungsordnung erlangt wurden, im Bereich „sozio-sanitärer Berufserzieher“ eingereicht werden können.
Ansuchen können ausschließlich alle, die eine vom Land Südtirol ermächtigte Ausbildung besucht und abgeschlossen haben, die in Südtirol stattgefunden hat. Die Bewerberinnen und Bewerber müssen den Titel bis zum 17. März 1999 erlangt haben. Der diesbezügliche Ausbildungskurs muss innerhalb 31. Dezember 1995 begonnen haben. Titeln, die im pädagogischen Bereich erlangt wurden, sind von diesem Verfahren ausgeschlossen.Die Anerkennung der Gleichwertigkeit berechtigt zur Ausübung einer bestimmten Berufstätigkeit und für die Zulassung zur Weiterbildung nach der Grundausbildung.
Nähere Auskünfte gibt es im Amt für Gesundheitsordnung, Kanonikus-Gamper-Strasse 1, 39100 Bozen (Elena Kostner, Tel. 0471 418148) oder auf den Internetseiten zum Gesundheitspersonal.
(LPA/fg/ck)
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