Mobilitätsplan: Landesregierung genehmigt Entwurf

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Mobilitätsplan: Landesregierung genehmigt Entwurf

Wie im Landesgesetz vorgesehen, hat die Landesregierung den Entwurf des Landesmobilitätsplans genehmigt. Nun können Vorschläge und Einwände eingebracht werden.

Nachhaltig, benutzerfreundlich und mit hohem Qualitätsstandard – das sind die Zielvorgaben für die öffentliche Mobilität in Südtirol laut neuem Mobilitätsplan, der weiter auf die Konsolidierung und Potenzierung des öffentlichen Nahverkehrs ausgerichtet ist. Mit diesen Vorgaben hat die Landesregierung auf Vorschlag von Mobilitätslandesrat Florian Mussner am 9. Mai den Entwurf des Landesmobilitätsplans genehmigt.

„Der Mobilitätsplan beinhaltet, wie vom neuen Mobilitätsgesetz vorgegeben, die Definition der Einzugsgebiete und keine Vorentscheidung zur Form der Ausschreibung. Der Mobilitätsplan ist vielmehr Grundlage für die Ausschreibungsform“, erklärt der Landeshauptmann Arno Kompatscher. „Das Ziel der Landesregierung ist es, jene Verkehrsunternehmen in einem noch zu definierenden Verfahren auszuwählen, die einen hohen Qualitätsstandard für die Bedürfnisse der Bürger und gleichzeitig ein wirtschaftlich attraktives Angebot bieten können“, sagte Kompatscher.

„Dem Landesmobilitätsplan ist eine detaillierte und umfangreiche Analyse der Abteilung Mobilität vorausgegangen, bei der alle Aspekte der Nutzerfreundlichkeit, der Umweltverträglichkeit, der sozialen Inklusion, der Erreichbarkeit und der Vernetzung aller Landesteile berücksichtigt und begutachtet wurden“, erklärt Mobilitätslandesrat Florian Mussner. Man habe dabei die strategische Bedeutung der öffentlichen Mobilität für die Bürger, für die Unternehmen und für den Tourismus in den Mittelpunkt gestellt mit dem primären Ziel, die Qualität der Dienste zu verbessern und zu optimieren, sagt Mussner. „Nur so werden die öffentlichen Verkehrsmittel vermehrt zur Alternative zum Privatauto und steigern damit direkt die Lebensqualität von allen Südtirolern“, erklärt der Landesrat. Festgelegt sind im Mobilitätsplan auch Vorschläge zum Abbau von architektonischen Barrieren.

Mobilitätsplan als  Programmierungssystem der Personenverkehrsdienste
Der Plan beinhaltet die strategischen Ziele und Qualitätskriterien für den öffentlichen Personenverkehr und stellt laut dem Landesgesetz Nr. 15 von 2015 das integrierte Planungs- und Programmierungssystem der Personenverkehrsdienste und deren notwendigen Infrastrukturnetze dar. Zusätzlich definiert er die Einzugsgebiete und den Finanzbedarf im Einklang mit den sozioökonomischen Strategien und im Sinne der ökologischen Nachhaltigkeit.

Das Hauptaugenmerk des Landesmobilitätsplans gilt der Organisation und Vergabe der außerstädtischen Buslinien. Dementsprechend sind die Linien in verschiedene Kategorien unterteilt, und zwar in Hauptlinien, Basislinien, lokale Linien, touristische Linien und in den Schultransport. „Diese Klasssifizierung aufgrund verschiedener Kriterien wie Frequenz, Periodizität, Nutzung und Erreichbarkeit für abwanderungsgefährdete oder touristisch unterentwickelte Gebiete ist wichtig, denn damit legen wir fest, ob allein das Land und/oder auch die Gemeinden aufgrund ihrer neuen Kompetenzen für die Einrichtung und Finanzierung der Linien zuständig sind“, erklärte Günther Burger, Direktor der Landesabteilung Mobilität. Die Hauptlinien und der Schultransport sind immer Kompetenz des Landes. Denn wenn die Linien gewisse Kriterien nicht erfüllen und deshalb „von ausschließlichem Gemeindeinteresse“ klassifiziert sind, dann müssen sich die Gemeinden mit 30 Prozent an deren Finanzierung beteiligen, wenn sie diese beibehalten wollen. Derzeit werden zwölf Linien von den zuständigen Gemeinden mitfinanziert, anhand des neuen Mobilitätsplanes wären es insgesamt 29.

„Ein erklärtes Ziel bei der Neuorganisation und Potenzierung verschiedener Linien ist es, ländliche Gebiete zu stärken, aufzuwerten und einer möglichen Abwanderung entgegen zu wirken“, unterstreicht Landesrat Mussner.

Eine andere wichtige Aufteilung, die im Mobilitätsplan festgelegt wurde, ist die der Einzugsgebiete. Laut Artikel 8 des Mobilitätsgesetzes sind die Einzugsgebiete „homogene Gebiete, die einheitliche Lose für die Vergabe der Linienverkehrsdienste darstellen“. Die Einzugsgebiete werden auf der Grundlage von gebietsmäßig und sozioökonomisch differenzierten Kriterien, gemäß der Mobilitätsnachfrage, in Übereinstimmung mit dem Taktsystem und im Hinblick auf die Vernetzung mit den Hauptlinien zu den größeren Ortschaften festgelegt. Bei der Definition der Einzugsgebiete wurden laut Abteilungsdirektor Burger drei Aspekte primär berücksichtigt:

Erstens der ökonomische Aspekt, also inwieweit die Linien eines Einzugsgebietes in effizienter Weise von den zukünftigen Betreibern organisiert werden können, um ihre Betriebsmittel optimal einsetzen zu können. Zweitens den Wettbewerbseffekt, wobei die Aufteilung in mehrere Einzugsgebiete ein offenes faires Wettbewerbsverfahren ermöglicht, bei dem möglichst auch Klein- und Mittelunternehmen teilnehmen und ihre Chance wahrnehmen können. Und drittens die Tatsache, dass die definierten Einzugsgebiete über 90 Prozent der untersuchten Bewegungen mit Privatauto und öffentlichen Verkehrsmittel abdecken. „Es wurde somit festgelegt, fünf Einzugsgebiete zu definieren, die gleichzeitig auch die Ausschreibungslose darstellen, wobei das  Einzugsgebiet der  städtischen Linien in Bozen und Meran direkt an die neu zu konstituierende Inhouse-Gesellschaft SASA vergeben werden soll“, sagte Burger. Hingegen die vier außerstädtischen Einzugsgebiete sind: Pustertal, Eisacktal, Vinschgau  sowie Sarntal / Unterland/Überetsch.

Innerhalb von 90 Tagen ab der Veröffentlichung des Landesmobilitätsplanes können die Gemeinden und Interessierte Einwände und Vorschläge vorbringen. Die Landesregierung bewertet die eingegangenen Einwände und Vorschläge und genehmigt innerhalb von 60 Tagen den endgültigen Plan. (SAN)