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Die Landesregierung hat heute (27. Juni) neue Richtlinien für Beitragsvergabe zu Energie, Umwelt- und Klimaschutz genehmigt.

Für Veranstaltungen, Studien und Maßnahmen, die den Umweltschutz betreffen, können Gemeinden, Vereinigungen und Einzelpersonen, die keine Gewinnabsichten verfolgen, beim Land um Beiträge ansuchen. Dieser Bereich wird derzeit mit Beschluss der Landesregierung Nr. 102 vom 4. Februar 2014 geregelt.
Gleichzeitig werden Beiträge für Sensibilisierungsmaßnahmen im Bereich Energieeinsparung und Nutzung erneuerbarer Energiequellen gewährt, sofern diese Maßnahmen von öffentlichen Körperschaften und Organisationen ohne Gewinnabsicht durchgeführt werden. Die diesbezüglichen Richtlinien hat die Landesregierung im Beschluss Nr. 1814 vom 3. Dezember 2012 festgehalten. „Die Landesregierung hat jetzt eine Vereinheitlichung der Richtlinien beschlossen“, erklärt Umweltlandesrat Richard Theiner.
Falls die Anspruchberechtigten eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben, kann der Beitrag unter Berücksichtigung der De-minimis-Regelung gewährt werden, das heißt, die in einem Zeitraum von drei Jahren gewährten Beiträge an den Anspruchsberechtigten dürfen die Summe von 200.000 Euro nicht überschreiten.
Die neuen Richtlinien sehen vor, dass auch für die Ausarbeitung von Klimaschutzplänen Beiträge gewährt werden können. Voraussetzung jedoch ist, dass sich die Gemeinde am Programm „KlimaGemeinde“ beteiligt. Auch die dabei entstehenden Ausgaben durch die akkreditierten KlimaGemeinde-Berater sind förderwürdig. Ziel der Klimaschutzpläne ist die Reduktion des Energieverbrauchs und der CO2-Emissionen, eine stärkere Nutzung erneuerbarer Energiequellen sowie die Einschränkung der Lichtverschmutzung.
Zu den förderfähigen Maßnahmen gehört auch die Zertifizierung von Managementsystemen in den Bereichen Energie, Umwelt- und Klimaschutz sowie die Energieberatung für Bürger. Nicht förderfähig sind hingegen Repräsentationskosten, Buffets oder Werbegeschenke, Betriebskosten wie Miete, Telefon- und Stromkosten oder auch Personal-und Lohnkosten.
Neu festgelegt wurde auch der Fördersatz, der bisher im Bereich Umweltschutz bei 80 Prozent und im Bereich Energieeinsparung und Nutzung erneuerbarer Energie bei 30 Prozent lag. Der neu festgelegte Prozentsatz  beträgt nun 60 Prozent. „Damit haben wir eine Vereinheitlichung für Beiträge in den Bereichen Umwelt, Energie und Klimaschutz geschaffen“, so Landesrat Theiner.
Die Beitragsansuchen können jeweils vom 1. Jänner bis zum 30. September eingereicht werden. (FP)