Mit der heutigen Genehmigung des Sammelgesetzes durch den Landtag werden rund 30 Gesetze verschiedener Sachbereiche geändert.
Von Arbeit und Auftragsvergabe über Bildung und Kultur sowie Gesundheit und Soziales bis hin zu Transportwesen und Wohnbauförderung – mit dem neuen Sammelgesetz, das die Landesregierung im Mai beschlossen hatte und das heute vom Landtag genehmigt worden ist, wird eine Reihe von Gesetzesänderungen vorgenommen. „Es handelt sich dabei um viele kleinere, aber dringende Maßnahmen“, betont Landeshauptmann Arno Kompatscher, „die wir der Korrektheit halber nicht in das Finanzgesetz einbauen wollten, für die es aber auch nicht angebracht war, jeweils eigene Gesetze auf den Weg zu bringen.“
Das neue Landesgesetz trägt die offizielle Bezeichnung „Änderungen zu Landesgesetzen in den Bereichen Kultur, Verwaltungsverfahren, Ämterordnung und Personal, Bildung, örtliche Körperschaften, Landwirtschaft, Nutzung öffentlicher Gewässer, Landschafts- und Umweltschutz, Forst und Jagd, Gesundheit, Soziales, Wohnbauförderung, Lehrlingswesen, Transportwesen, Handwerk, Fremdenverkehr und Gastgewerbe, Schutzhütten, Handel, öffentliche Auftragsvergabe und andere Bestimmungen“.Mit dem neuen Gesetz wird unter anderem die Vertretung der ladinischen Sprachgruppe in den Kollegialorganen gewährleistet.
Im Bereich des Gesundheitswesens wird das Gesetz zur Arzneimittelversorgung abgeändert. Die zuständige Landesrätin Martha Stocker spricht von einer wichtigen Maßnahme, „die ermöglicht, dass die Medikamentenversorgung auch in den peripheren Gebieten gewährleistet bleibt“.
Das Gesetz regelt die Integration ausländischer Bürger und Bürgerinnen nach dem Prinzip „fördern und fordern“. „Dank der Gesetzesänderungen ist es gelungen, das Prinzip der Integration durch Leistung rechtlich zu verankern“, erklärt Landesrat Philipp Achammer, „denn die unabdingbare Voraussetzung, damit Integration gelingen kann, ist die Kenntnis der Sprache und der Regeln, die das Zusammenleben in unserer Gesellschaft bestimmen. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Schulsozialarbeit, die nun die ihr gebührende Anerkennung und rechtliche Absicherung erfährt.“
Geändert wird auch das Wohnbauförderungsgesetzes, um bei Zwangsräumungen den Zugang zu Mietwohnungen des Wohnbauinstituts einheitlich und gleichberechtigt vorzunehmen und um die Wohnangebote für ältere Menschen vielfältiger und besser zu gestalten.
Auch die Förderung der Elektromobilität wird vom neuen Gesetz geregelt, das die Gewährung von Beiträgen für den Ankauf von Elektrofahrzeugen auch mittels Leasing an Private und öffentliche Einrichtungen vorsieht (siehe getrennte Aussendung). Im Bereich des Tourismus wird eine Nutzung der Schwimmbäder von Beherbergungsbetrieben für therapeutische und schulische Zwecke festgeschrieben. Schließlich zielt das Gesetz auf mehr Transparenz der Landesverwaltung und einen vereinfachten Zugang der Bürger zu Akten und Beschlüssen ab.
Das Gesetz tritt nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Region in Kraft. (jw)
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