Für das Jahr 2017 stehen 75.000 Euro zur Verfügung, für 2018 weitere 70.000 Euro. Die Beiträge für die einzelnen Arbeiten werden bei rund 3.000 Euro liegen.
Um wissenschaftliche Arbeiten aus Südtirol weltweit bekannter zu machen, fördert das Land jene Wissenschaftler, die ihre Forschungsergebnisse mittels „Open Access“-Lizenzen für alle frei zugänglich machen wollen. Entsprechende Beitragskriterien für die Förderung wissenschaftlicher Publikationen hat die Landesregierung verabschiedet.
Mit seinen Beiträgen ermöglicht es das Land den Wissenschaftlern, eine Zahlung an den Verlag der wissenschaftlichen Zeitschrift zu leisten, sodass dieser ihre Publikation frei zugänglich macht. In Frage kommen dafür zwei Lizenzsysteme, die „article processing charges“ und die „open access licences“.
Derzeit ist es üblich, dass Forschungsergebnisse in Fachzeitschriften veröffentlicht werden, die nur für Abonnenten zugänglich sind. Dass die Kosten dieser Abos laufend höher werden, führt zu immer weniger Abonnenten. Dadurch wiederum kommt es zu einer Einschränkung der Verbreitung des Wissens. „Das Format ‚Open Access‘ ist bestens dazu geeignet, diesem Trend entgegenzuwirken“, sagt Landeshauptmann Arno Kompatscher. Mehr noch, es habe das Potenzial, das wirtschaftliche Arbeiten der Wissenschaftsverlage zu verändern. „Während heute der bezahlen muss, der einen Artikel lesen möchte, trägt beim ‚Open Access‘-Modell der Autor die Kosten für die Verbreitung seiner Ergebnisse. Von Seiten des Landes unterstützen wir die Südtiroler Wissenschaftler, die ihre Forschungsergebnisse bekannter machen möchten“, erklärt der Landeshauptmann.
Die Richtlinien für die Gewährung der Beiträge wurden von der Abteilung Innovation, Forschung und Universität ausgearbeitet, sie werden morgen (4. Juli) im Amtsblatt der Region veröffentlicht. Für das Jahr 2017 stellt die Abteilung 75.000 Euro, für das Jahr 2018 weitere 70.000 Euro zur Verfügung. Die Beiträge für die einzelnen Arbeiten werden sich auf rund 3.000 Euro belaufen.
Gefördert werden Publikationen, die Ergebnis eines Forschungsprojekts sind, das durch das Land oder ein in Südtirol tätiges Forschungsinstitut gefördert wurde oder von zumindest einem Autor verfasst wurde, der dem Land oder einem dieser Institute zugeordnet werden kann. Darüber hinaus muss der Beitrag in einer internationalen Zeitschrift von hohem Niveau erscheinen.
Der Antrag kann bis zum 25. November des Jahres, in dem der Herausgeber der Zeitschrift den Autor über die Annahme des Artikels informiert, eingereicht werden. Der Antrag kann vom Autor selbst oder auch über das Forschungsinstitut eingereicht werden. Zu verwenden sind die von der Abteilung Innovation, Forschung und Universität zur Verfügung gestellten Formulare.
Alle weiteren Informationen und die für die Beantragung notwendigen Formulare sind unter www.provinz.bz.it/innovation-forschung unter der Rubrik Ausschreibungen abrufbar.
Diese Richtlinien sind Teil der Bestimmungen, mit denen – wie vom Landesgesetz Nr. 14/2006 vorgesehen – Maßnahmen zur Förderung der Forschung getroffen werden. (ep)
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