Betriebe, die Menschen mit Behinderung einstellen, werden langfristig gefördert.
Die Vorstellung der neuen Kriterien zur Förderung der Einstellung von Menschen mit Behinderung nahm Arbeits- und Soziallandesrätin Martha Stocker heute (26. Juli) zum Anlass, einen Überblick über die Maßnahmen zur Eingliederung von Menschen mit Behinderung in den Arbeitsmarkt zu geben. „Arbeit haben, etwas machen, nützlich sein, ist für Menschen mit Behinderung vielleicht noch wichtiger als für andere“, sagte sie. Die Politik habe daher die Aufgabe, alles dafür zu tun, um Menschen mit Behinderung in Arbeit zu bringen. „Mit der Abänderung der Kriterien haben wir die Förderungen für die Arbeitseinstellung an die Bedürfnisse der Menschen angepasst, wir ermöglichen aber auch den Unternehmen mehr Planungssicherheit“, sagte sie.
„Betriebe mit mehr als 15 Mitarbeitern müssen einen Menschen mit Behinderung einstellen, bei Betrieben mit mehr al 35 Mitarbeitern sind es zwei, bei Betrieben mit mehr als 50 Mitarbeitern liegt die Quote bei sieben Prozent“, rechnete Helmuth Sinn, Direktor der Abteilung Arbeit, vor. „Unser Ziel muss es aber sein, dass auch Betriebe, die keine Menschen mit Behinderung einstellen müssen, das tun“, betonte er und stellte die neuen Kriterien zur Förderung der Einstellung von Menschen mit Behinderung vor. Die wichtigste Änderung: Die Maximalzeit der Förderung wurde von acht auf 25 Jahre erhöht und damit de facto aufgehoben – Studien zeigen nämlich, dass Menschen mit Behinderung im Durchschnitt nicht länger als 25 Jahre berufstätig sind. Wie hoch der Beitrag ausfällt und wie lang ihn ein Betrieb bekommt, hängt zum einen vom Bruttolohn des Angestellten ab, zum anderen vom Grad der Beeinträchtigung. Insgesamt kann der Jahresbeitrag 7.500 Euro aber nicht überschreiten. Etwas weiter holte Luca Critelli, Direktor der Abteilung Soziales, aus und erklärte, wie bunt das Spektrum der Unterstützungsmaßnahmen für die Eingliederung von Menschen mit Behinderung in die Arbeitswelt im Allgemeinen ist. „Wir müssen flexibel sein. Nur so können wir möglichst viele Menschen in den Arbeitsmarkt bringen“, sagte er. Die Maßnahmen gehen von der Anstellung von Personen mit einem sogenannten Anvertrauungsabkommen und dem Ziel, einen regulären Arbeitsplatz im Betrieb zu erhalten, bis hin zu Menschen, die in geförderten Werkstätten arbeiten. Insgesamt investiert das Land jedes Jahr gut 30 Millionen Euro in diesen Bereich. Für die kommenden Jahre rechnet er mit Mehrausgaben von rund 1,5 Millionen Euro pro Jahr. So soll die Anzahl der Menschen, die beschäftigt werden, weiter gesteigert werden. Martin Telser, Präsident des Dachverbands für Gesundheit und Soziales, zeigte sich mit dem Ergebnis der Entwicklungen in den vergangenen Jahren zufrieden, dennoch sei es nicht immer leicht, einen Betrieb davon zu überzeugen, dass Menschen mit Behinderung für sie ein Mehrwert sind. Jetzt gehe es vor allem um Sensibilisierung. „Unsere Gesellschaft ist auf Arbeit aufgebaut. Auch für Menschen mit Behinderung hat sie einen sehr hohen Stellenwert“, betonte er. „Die Sensibilisierung der Unternehmen ist eine wesentliche Herausforderung, die wir gemeinsam schultern müssen“, stimmte ihm Landesrätin Stocker zu. Betriebe, die Menschen mit Behinderung einstellen, können die entsprechende Förderung bis zum 31. August eines jeden Jahres beim Landesarbeitsservice beantragen. Um sie zu erhalten, müssen folgende Kriterien erfüllt sein: Der Mitarbeiter hat seinen Wohnsitz in Südtirol, er weist eine Zivilinvalidität von mindestens 46 Prozent oder einer Arbeitsinvalidität von mindestens 34 Prozent auf, der Betrieb führt Sozialabgaben an das Institut für soziale Vorsorge (NISF) ab, und der Mitarbeiter geht keiner anderen Tätigkeit nach. Die Abrechnung ist bis spätestens 30. April des darauffolgenden Jahres einzureichen. (ep)
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