In einem Treffen mit der Generaldirektion des Sanitätsbetriebs erteilte Landesrätin Stocker den Auftrag, einen Sprachbeauftragten zu ernennen.
Bei einem Treffen mit der Spitze des Südtiroler Sanitätsbetriebes betonte Landesrätin Stocker gestern (31. August) erneut, dass der Sanitätsbetrieb das Recht auf Verständigung in der eigenen Muttersprache gewährleisten müsse.
„Am wichtigsten ist es natürlich, dass sich die Patienten im direkten Kontakt mit Ärzten und Pflegern in ihrer Sprache ausdrücken können“, sagte Stocker. Um sicherzustellen, dass das gewährleistet wird, habe der Sanitätsbetrieb bereits einige Weichen dafür gestellt, dass Sprachkurse für das Sanitätspersonal angeboten werden können. „Neben dem persönlichen Kontakt gibt es aber noch eine ganze Reihe von Bereichen, in denen mit Sensibilität auf die Verwendung der Sprache geachtet werden muss“, fuhr Stocker fort. In erster Linie seien auch die Befunde sprachlich korrekt auszustellen, sagte sie und wies darauf hin, dass die Grundlage dafür das EDV-System ist. Eine korrekte Verwendung der Sprache sei aber auch in allen anderen Bereichen zu gewährleisten: in Dokumenten, bei Leitsystemen und bei internen Beschilderungen bis hin zu den Namensschildern auf der Berufskleidung. „In erster Linie geht es um ein Grundrecht für die Menschen, daneben aber auch um den professionellen Auftritt des Sanitätsbetriebes“, sagte Stocker und erteilte dem Generaldirektor den Auftrag, einen Sprachbeauftragten für diese komplexe Aufgabe zu ernennen. (LPA)
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