Betriebliche Tagesstätten haben bei ungenügender Auslastung die Möglichkeit, den Gemeinden Plätze abzutreten.
Die Landesregierung hat heute (3. Oktober) auf Vorschlag von Familienlandesrätin Waltraud Deeg einer Änderung der geltenden Beitragskriterien für betriebliche Tagesstätten zugestimmt. Demnach können Trägergenossenschaften deren Einrichtung durch Betriebe nicht genügend ausgelastet sind, Plätze an Gemeinden abtreten. Dabei muss jedoch die Natur des betrieblichen Dienstes gewahrt bleiben, das heißt, die Mehrzahl der in den Kitas betreuten Kinder muss weiterhin durch die Betriebe mitfinanziert werden, in denen die Eltern arbeiten.
Kostenaufteilung zwischen Land, Gemeinden und Familien
Laut den neuen Bestimmungen gelten für die öffentlichen Plätze in den Betriebskitas die gleichen Regeln wie für die öffentlichen Kitas. Das heißt, die Familien müssen aufgrund der Einheitlichen Einkommens- und Vermögenserklärung EEVE einen Beitrag zwischen 90 Cent und 3,65 Euro pro Betreuungsstunde zahlen. Den Rest der Kosten übernehmen das Land und die Gemeinde, welche Plätze in einer Betriebskita erwirbt. „Es ist eine Win-win-Situation für die Betriebe und die öffentliche Hand“, betont Landesrätin Deeg. Das Ziel sei eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. „Durch die gute Zusammenarbeit zwischen Land und Unternehmen kommen wir diesem Ziel näher“, so Landesrätin Deeg.
Bessere Vereinbarkeit und Steuererleichterungen
Betriebe, die in Betriebskitas investieren, kommen in den Genuss von Steuervorteilen. So sind laut gesamtstaatlicher Bestimmungen zur betrieblichen Wohlfahrt (welfare aziendale) alle finanziellen Leistungen von Unternehmern, die den Kindern ihrer Mitarbeiter ermöglichen, eine Kita zu besuchen, nicht den Steuern unterworfen. Der Staat belohnt überdies die Einrichtung betriebseigener Kitas. Dies ist weit unbürokratischer, als den Mitarbeitern Voucher für den Besuch externer Kitas zu geben. (rm)
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