Die Kriterien für die Aufteilung und Verwendung des Steuerausgleiches bleiben gültig. Die betroffenen Grenzgemeinden haben keine Einwände dagegen vorgebracht.
Mehr als 60.000 Grenzpendler aus der Lombardei, Piemont, Aosta und Südtirol pendeln täglich zu ihrem Arbeitsplatz in die Schweiz. Vor allem im Vinschgau hat es für viele Familien eine lange Tradition, zum Arbeiten in die Schweiz zu gehen. Wie aus dem Arbeitsmarktbericht 2016 hevorgeht, betrifft dies aktuell 1000 bis 1500 Beschäftigte, also fast ein Fünftel der im Obervinschgau ansässigen Arbeitnehmer. Seit 1975 regelt ein Abkommen zwischen Italien und der Schweiz die steuerliche Behandlung der Grenzpendler und einen Finanzausgleich zugunsten der italienischen Grenzgemeinden. Heute (21. November) hat die Landesregierung beschlossen, dass die 2016 festgesetzten Kriterien für die Aufteilung und Verwendung des Steuerausgleiches von Seiten der Schweizer Grenzkantone auch für 2017 gültig bleiben. Die betroffenen Grenzgemeinden im Vinschgau hatten in der vorgesehenen Frist keine Einwände gegen die Regelung vorgebracht. Im Juni 2017 waren insgesamt rund 76,23 Millionen Schweizer Franken (65,38 Millionen Euro) an Italien überwiesen worden. Dabei handelt es sich um den Steuerausgleich aus dem Jahr 2016. Den Südtiroler Anteil, der auf die Anzahl der Südtiroler Grenzpendler zurückgeht, bekommen die Vinschger Grenzgemeinden. Auf sie entfallen etwa 1,6 Prozent der Mittel, in Summe rund eine Million Euro pro Jahr. (ep)
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