Die Basis für erschwingliches Wohnen und Bauen will LR Tommasini mit dem neuen Gesetz zur Wohnbauförderung schaffen. Er hat nun den Entwurf dazu präsentiert.
Ein Dach über den Kopf zu haben, gehört zu den Grundbedürfnissen der Menschen. Aber manchmal fehlt das Geld dafür. „Mit der Gesetzesnovelle zur Wohnbauförderung wollen wir bezahlbares Wohnen für die Menschen in Südtirol sichern, gleich ob in Miete oder in Eigentumswohnungen, denn leistbares Wohnen ist auch wichtig für den sozialen Frieden und den Zusammenhalt der Gesellschaft“, betonte Landesrat Christian Tommasini. Er hat der Landesregierung vor kurzem den Entwurf für das neue Gesetz vorgelegt. Heute (22. Jänner) wurde der Gesetzesentwurf in Bozen zuerst der Mehrheit im Landtag und dann bei einer Pressekonferenz der Öffentlichkeit im Detail vorgestellt. Nun folgt ein breiter Beteiligungsprozess, bei dem der Gesetzesentwurf am Dienstag (23. Jänner) den Sozialpartnern und dann den Interessensgruppen vorgestellt wird. Auch die Bürger können ihre Anmerkungen und Vorschläge einbringen.
Bedarfsorientiert
Weil Wohnungen langlebige Güter sind, hat Landesrat Tommasini für die Ausrichtung des Gesetzes die zu erwartende Entwicklung des Wohnbedarfs in Südtirol mittels einer Studie erheben lassen. „Bis 2030 wird es mehr Familien, Alleinerziehende und Senioren in Südtirol geben, was wir berücksichtigen“, sagt Tommasini. Außerdem, so der Landesrat, solle durch neue Wohnmodelle mehr Platz für das Miteinander von Gemeinschaften und Generationen entstehen.
Als weitere wichtige Ziele nannte er Sanierungen in den Ortskernen, den sparsamen Umgang mit Grünflächen durch eine verstärkte Förderung der Sanierungen und die Nutzung der bestehenden Bausubstanz sowie die Berücksichtigung des Bedarfs des Instituts für den sozialen Wohnbau Wobi.
Neuerungen
Um mehr Mietwohnungen zu bezahlbaren Preisen auf den Markt zu bringen, soll der Bau von Mietwohnungen gefördert werden, die dann für zehn Jahre zum Landesmietzins bereitgestellt werden müssen und in den darauffolgenden zehn Jahren zu einem angemessenen Preis verkauft werden dürfen. In Zukunft sollen Ausschreibungen durchgeführt werden können, um für bestimmte Zielgruppen, wie Jugendliche oder ältere Menschen, Wohnraum bereitstellen zu können. Als Steuerungsinstrument wird zudem ein Bonussystem eingeführt. „Damit wollen wir jene auszeichnen, die Energie einsparen, Flächen verdichten, barrierefrei bauen, Gebäude unter Denkmalschutz sanieren oder ihren Wohnort in strukturell benachteiligten Gebieten beibehalten“, erklärt der Landesrat. Zum bereits vorgesehenen Verlustbeitrag kommt die Möglichkeit der Vergabe von zinslosen Darlehen hinzu. Ein Garantiefonds für unverschuldete Rückstände privater Mieter unter Beteiligung der Verbände der Gebäudeinhaber und der Mieter soll künftig in Notsituationen finanzielle Hilfe bieten. Die Möglichkeit der Mehrfachförderung wird eingeschränkt. Neu ist ein Flächenlimit für den Kauf von Wohnungen, das künftig bei 130 Quadratmetern liegt. In Zukunft soll der Wohnraumbedarf, sei es bei Miet- als auch bei Eigentumswohnungen, gemeinsam mit den Gemeinden periodisch erhoben werden, um bestehende Wohnflächen besser nutzen zu können und Grund zu sparen. Zur Förderung des Erwerbs von Baugrund durch die Gemeinden soll eine Obergrenze für die Finanzierung eingeführt werden. Im sozialen Wohnbau sollen bezahlbare Mietwohnungen für Jugendliche bereitgestellt werden, mit dem Ziel, die soziale Durchmischung zu fördern. Alle Bindungen für die erste Wohnung, den geförderten Grund und die zu vermietenden Wohnungen sollen mit 20 Jahren festgesetzt werden.
Bewährtes
Beibehalten werden im Gesetzentwurf die Ober- und Untergrenze für das Einkommen, die Mindestansässigkeit in Südtirol als Zulassungsvoraussetzung für die Förderung, die Obergrenze für die Finanzierung und Erschließung von Bauland, das Bausparen, die Bindung als Anmerkung im Grundbuch, das Konzept des Landesmietzinses und die maximal geförderten Flächenlimits von 110 Quadratmetern bei Neubau und 160 Quadratmetern bei Sanierung.
Gesetz als Rahmen für Details
Mit nunmehr 54 anstatt 152 Artikeln ist das neue Gesetz wesentlich schlanker und leichter lesbar als bisher. Viele Regelungen sind nicht mehr im Gesetz enthalten, sondern werden von der Landesregierung beschlossen oder mit Durchführungsverordnung geregelt. Das Gesetz gibt dabei den Rahmen vor. „Damit können wir schneller auf die Bedürfnisse der Bürger reagieren und auch die Bearbeitungszeiten verkürzen“, sagt Tommasini. Nicht mehr direkt vom Gesetz geregelt werden die Verfahren und die Details beispielsweise für die Zugangsvoraussetzungen für Zuschüsse, für die Besetzung von Mietwohnungen und Sozialwohnungen ebenso wie die Höhe der Förderung und des Förderbonuses.
Tommasini rechnet damit, den Entwurf für die Gesetzesnovelle in etwa einem Monat mit den eingegangenen Anmerkungen der Landesregierung zur Genehmigung vorzulegen. Nach der Begutachtung durch den Rat der Gemeinden kommt der Gesetzesentwurf dann in den Landtag. (SAN)
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