Für eine qualitätsvolle Weiterentwicklung der gesamten Museumslandschaft wollen Landesabteilung Museen und Museumsverband weiter enge zusammenarbeiten.
Südtirols Museumslandschaft hat sich in den vergangenen 20 Jahren stark entwickelt. Dies gilt besonders für die zehn Landesmuseen mit ihren 16 Standorten, aber auch für viele Gemeinde-, Pfarr- und Privatmuseen. 50 von ihnen haben sich im Jahr 2004 zum Museumsverband Südtirol zusammengeschlossen.
Das Land Südtirol hat in der Vergangenheit immer wieder mit privaten, kirchlichen und kommunalen Museumseinrichtungen zusammengearbeitet und fördert öffentliche und private Sammlungen. Das entsprechende Landesgesetz ist erst im vergangenen Jahr novelliert worden.
Diese Zusammenarbeit hat Landesabteilung Museen fortgesetzt, in der 2010 alle Museumsagenden gebündelt wurden. Nun sollen die Kooperation mit dem Museumsverband Südtirol weiter gestärkt und neue Handlungsfelder neu definiert werden: Am Freitag vergangener Woche hat die Landesregierung einem Abkommensentwurf zugestimmt, der die Grundlage für diese engere Zusammenarbeit und Vernetzung bildet.
Demnach werden die Abteilung Museen und der Museumsverband gemeinsame Projekte für die gesamte Museumslandschaft in Südtirol planen und durchführen, zum Beispiel Themenjahre, Ausstellungen, Aus- und Weiterbildung oder Marketingmaßnahmen. „Wir möchten damit die Angebote verbessern, die finanzielle Ressourcen zielgerichtet einsetzen und Doppelungen vermeiden“, betont die Direktorin der Landesabteilung Museen, Karin Dalla Torre.
Der Museumsverband verpflichtet sich, den Nicht-Landesmuseen auf Anfrage kostenlos Beratung anzubieten, während das Land dem Verband am Sitz der Landesabteilung Museen in der Bozner Pascoli-Straße weiterhin unentgeltlich einen Arbeitsplatz zur Verfügung stellt. Abteilungsdirektorin Dalla Torre spricht von einer unbürokratischen Lösung, die es ermögliche, ohne zusätzlichen Verwaltungsaufwand Synergien zu schaffen.
Das Abkommen tritt nach der Unterzeichnung durch den zuständigen Landesrat und Verbandspräsident Johann Kronbichler in Kraft und gilt bis Ende 2020.
(jw)
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