Der Europäische Rat hat eine Verordnung zur Abschaffung des Geoblocking verabschiedet. Künftig ist es möglich, ohne geografische Barrieren online einzukaufen.
Der Europäische Rat bezeichnet Geoblocking als eine „Form der Diskriminierung, die Online-Kunden den Zugang zu oder den Erwerb von Waren oder Dienstleistungen über Websites in anderen Mitgliedsstaaten verwehrt“, die dem EU-Recht zuwiderlaufe, das einen freien Binnenmarkt vorsieht. Das nun in die Wege geleitete Verbot ist somit ein wichtiger Bestandteil der Strategie für einen digitalen Binnenmarkt. Kunden haben dadurch das Recht, unabhängig von ihrem Wohnsitz, ihrer Staatsangehörigkeit oder dem Ort der Niederlassung des Verkäufers, auf eine Gleichbehandlung bei Einkäufen im Internet. Ausgenommen davon bleiben jedoch urheberrechtlich geschützte Medien wie E-Books, TV-Übertragungen, Musik oder Online-Computerspiele. Von Nutzen ist diese Entscheidung auf für Südtirols Bürger: „Die Europäische Union hat vielerlei Grenzen und Barrieren bereits abgebaut. Mit der Entscheidung das Geoblocking großteils abzuschaffen, fallen diese Grenzen auch im digitalen Bereich, was wiederum uns als Konsumenten zu Gute kommt“, betont IT-Landesrätin Waltraud Deeg. So sei es nach Inkrafttreten der EU-Verordnung beispielsweise möglich, bei Hotelbuchungen in der gesamten Union dieselben Bedingungen vorzufinden. Bisher ist es möglich, dass die Konditionen für lokale Nutzer günstiger ausfallen als für Kunden aus dem Ausland. Weiter aufrecht bleiben die Bemühungen, die Beschränkungen im Hinblick auf TV-Sendungen und Sportübertragungen zu überwinden. Dafür hatte sich auch Landeshauptmann Arno Kompatscher bei Gesprächen in Brüssel bereits stark gemacht. „Mit der Berücksichtigung der Sprachräume anstelle der geographischen Grenzen wäre es auch in Südtirol möglich, Sendungen aus dem deutschsprachigen Raum ohne Einschränkungen im Internet zu sehen“, so Kompatscher. Dieses Anliegen werde er auch weiterhin bei den zuständigen Stellen in Brüssel deponieren und vorantreiben. Die EU-Verordnung hat neun Monate nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union unmittelbar Gültigkeit. Davon betroffen sind unter anderem auch elektronische Dienstleistungen wie Cloud Services, Data-Warehousing oder Webhosting. „Die Aufhebung des Geoblockings ist für die digitale Wirtschaft ein großer Schritt nach vorne. Sowohl für Kunden, aber auch für Verkäufer ergeben sich dadurch viele Vorteile. Vor allem kleine und mittlere Betriebe können von der Beseitigung dieser digitalen Barrieren profitieren“, betont Landesrätin Deeg. (LPA)
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