Die anhaltende Stickstoffdioxid-Belastung in den Städten und entlang der Autobahn erfordert weitere Schritte. Land und Gemeinden berieten heute darüber.
„Entlang der Autobahn und auch in einigen Wohnvierteln in Bozen, Meran, Brixen und Leifers besteht Handlungsbedarf“, erklärte Umweltlandesrat Richard Theiner heute (9. März) im Rahmen der technischen Expertengruppe zur Luftqualität, die am Sitz der Umweltagentur in Bozen zusammengetroffen ist. Im Mittelpunkt stand die Problematik der erhöhten Stickstoffdioxidwerte entlang der Autobahn und in den Städten. 2010 hat die EU für Stickstoffdioxid (NO2) einen Jahresgrenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter festgelegt. Im selben Jahr haben Land und Gemeinden ein erstes Programm zur Reduzierung der NO2-Belastung beschlossen, mit dem Ziel, ab 2015 die Grenzwerte einhalten zu können. Zahlreiche Maßnahmen wurden umgesetzt, dazu gehören die Erneuerung des öffentlichen Fuhrparks, die Kontrolle der Stickstoffdioxyd-Emissionen bei Heizanlagen, der Ausbau des Radwegenetzes und die Verkehrsbeschränkungen in den Städten Bozen und Brixen, die Einführung des KlimaHaus-B-Standards 2012 und die Einführung des KlimaHaus-A-Standards 2017 sowie die Nutzung der Abwärme der Müllverbrennungsanlage in Bozen durch den Ausbau des Fernwärmenetzes. „Dennoch konnte das Ziel nur ansatzweise erreicht werden“, räumte Landesrat Theiner ein. Entlang der Brennerautobahn werden seit Jahren zum Teil deutliche Grenzwertüberschreitungen gemessen. Auch in einigen Straßen in Bozen, Meran, Brixen und in Leifers wird der Jahresgrenzwert für NO2 überschritten. „Daher haben wir heute mit den Gemeinden und den Wirtschafts- und Umweltverbänden weitere konkrete Schritte diskutiert – um die NO2-Belastung zusätzlich senken zu können und zum Schutz der Bevölkerung“, so Theiner. In Brixen zum Beispiel soll der neue Mittelanschluss zusammen mit einer entsprechenden Verkehrssteuerung Abhilfe schaffen. Zur Sprache kamen auch eventuelle zeitliche Einschränkungen für ältere Dieselfahrzeuge für höher belastete Zonen. „Diese sollten stufenweise eingeführt werden und in jedem Fall erst dann zum Einsatz kommen, wenn Maßnahmen zur Verkehrsvermeidung, -verlagerung und -verbesserung nicht ausreichen“, unterstrich der Landesrat. Ziel sei es, den Stickstoffdioxid-Grenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter innerhalb von fünf Jahren, also innerhalb 2023, einzuhalten. „Dazu benötigen wir eine gemeinsame Strategie zwischen Land und Gemeinden“, bekräftigte Theiner. Nun stehen noch interne Beratungen und Prüfungen an. Ende April soll dann der Entwurf für ein Bündel von aufeinander abgestimmten Maßnahmen vorliegen, das von Land und Gemeinden genehmigt werden kann. (mpi)
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