ST. LORENZEN – Eine Forststraße in der Fraktion Onach, die durch ein Privatgrundstück führt, ist bisher nur zum Zwecke der Alm- und Forstwirtschaft für Dritte befahrbar. Nun gibt es Bestrebungen, diese Zweckgebundenheit aufzuheben. Der Grundbesitzer besteht auf sein Recht.
Eine Almhütte auf St. Lorenzner Gemeindegebiet, die über Lüsen erschlossen ist, ist auch von St. Lorenzen aus über die Fraktion Onach auf dem Kampiller-Almweg zu erreichen, allerdings über einen Forstweg, der auch durch Privatgrund führt. Genau ein solches privates Teilstück, des im Jahr 2003 erschlossenen Kampiller-Almweges, wird nun zum Stein des Anstoßes. Besitzer Manfred Huber vom Lerchner Hof in Oberonach erläutert seine Position: „Die Forststraße führt bis zu meiner Bergwiese. Bis dorthin gibt es die Weginteressentschaft, die besagt, dass jene, die zum Zwecke der Forst- und Almwirtschaft auf die angrenzenden Almen, Wälder und Wiesen gelangen müssen, auch durch meinen Grundbesitz fahren. Ansonsten hat niemand das Recht, diesen Forstweg auf meinem Grund und Boden zu befahren. Das ist ein Privatweg und Durchfahrtsgenehmigungen dürfen ohne meine Erlaubnis nicht ausgestellt werden. Eine solche werde ich nicht geben, wenn diese eine Zweckentfremdung des Forstweges zum Ziel hat, wie es nun bereits seit zwei Jahren von mir verlangt wird.“
PRIVAT SOLL PRIVAT BLEIBEN
„Seit 2016 wird mir nahegelegt, mir liegen auch Schreiben von Anwälten vor, ich möge das Durchfahrtsrecht einer Privatperson erteilen, die auf der Grünfelder-Alm eine Ferienhütte besitzt. Weder zum Zwecke der Almwirtschaft noch der Forstwirtschaft dient diese Durchfahrt, sondern rein privaten Zwecken. Zudem ist die besagte Liegenschaft von Lüsen aus erschlossen. Diese Zufahrt ist sogar im Grundbuch eingetragen. Auch wenn die Forstbehörde zusagt, dass jeder auf dem kürzesten Weg zu seiner Liegenschaft kommen darf, sehe ich mich nicht in der Pflicht, eine Durchfahrt durch meinen Grund zu erlauben, auch nicht, wenn die genannte Privatperson die Ehefrau des St. Lorenzner Bürgermeisters ist“, beteuert Huber und betont: „Für eine Zweckentfremdung wird es in dieser Parzelle kein Durchfahrtsrecht geben!“
DIE SICHT DES BÜRGERMEISTERS
„Beim Bau des Forstweges vor rund 20 Jahren wurden aus Kostengründen rund 100 Meter eines bestehenden Weges verwendet, welche nicht öffentlich finanziert wurden. Dieses Stück im Eigentum von Manfred Huber ist besonders steil und daher bei der Nutzung nicht optimal, weshalb es bereits Bemühungen von der Forstbehörde gab, dieses Steilstück zu umfahren“, erläutert Bürgermeister Martin Ausserdorfer und räumt ein, „dieser Forstweg, der Kampiller- Almweg, führt auch bei der Hütte meiner Frau vorbei. Die letzten zwei Jahre durfte sie mit der Zustimmung der Weginteressentschaft und jener von Huber über Onach aus zu ihrer Hütte fahren. Nun verhindert eine von Huber errichtete Schranke die Zufahrt. Das Ziel meiner Frau: Verlegung der Rechtszufahrt von Lüsen nach Onach. Ein positives Rechtsgutachten der Forstbehörde liegt vor. Wir wollen aber dennoch keinen Rechtsstreit, sondern setzen auf das Gespräch.“(SP)
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