Seit 25. Mai gilt die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Es gelten nun in ganz Europa die gleichen Regeln zum Schutz der Privatsphäre, welche gerade bei kleinen und mittleren Unternehmen große Ungewissheit und Sorge hervorruft. Zahlreiche Betriebe sind verunsichert, da viele neue Regeln und deren Umsetzung im Alltag einfach unklar sind. Denn: Egal ob Lohnabrechnungen, Kundenlisten oder Firmenhandys – alle Handwerksbetriebe, welche personenbezogene Daten verarbeiten, werden ab dem genannten Datum hart in die Pflicht genommen. „Im Grunde dürfen die Kleinbetriebe das Fehlverhalten einiger Großkonzerne ausbaden“, erklärt lvh-Präsident Gert Lanz und führt ein Beispiel an. „Ein klassischer Südtiroler Handwerksbetrieb besteht aus drei Personen – dem Chef, einem Mitarbeiter und einem Lehrling -, er arbeitet vielleicht mit vier fixen Lieferanten und hat ca. 30 Kunden. Erstens muss dieser eine langwierige Analyse seiner Datenverwaltung und -verwendung vornehmen, wobei der erste Schritt sogar noch in der grundlegenden Aufbereitung der Informationslage liegt. Ebenso zeitintensiv sind die Planung und Umsetzung der Maßnahmen, mit denen die Neuregelungen der DSGVO erfüllt werden können. Kurzum: Mit dem neuen Gesetzt ist ein großer und komplexer Aufwand verbunden. Nicht nur Daten sind sensibel, sondern auch die Art und Weise, wie Gesetze gemacht werden“, zeigt sich lvh-Präsident Gert Lanz verärgert. Für Unsicherheit sorgt die neue EU-Verordnung vor allem, weil derzeit noch keiner genau sagen kann, wie sie wirklich angewendet werden soll. Dies wird sich erst zeigen, wenn es gerichtliche Urteile und genaue Leitlinien gibt.
(LVH)
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