Die Genehmigung der Richtlinien zur Finanzierung der Betreuung in den Kleinkinderbetreuungsdiensten außerhalb Südtirols erfolgte vor einer Woche.
Familien mit Elternteilen, die in Südtirol arbeiten, ihren Wohnsitz aber außerhalb Südtirols haben, dürfen künftig Betriebskindertagesstätten zu denselben Bedingungen nutzen wie ortsansässige Angestellte. Dies hat die Landesregierung in der vergangenen Woche beschlossen, um eine Gleichbehandlung der Angestellten, unabhängig von ihrem Wohnort, zu gewährleisten und die Vereinbarkeit zu unterstützen.
Um diese Möglichkeit nutzen zu können, bedarf es der vorherigen Zustimmung der Wohnsitzgemeinde sowie des Arbeitgebers zur Kostenübernahme. Sind die Standardkosten des Dienstes höher als jene in Südtirol, fällt die Differenz zu Lasten der Familien. Auch Familien, die nicht in Südtirol wohnhaft sind, sollen künftig die Möglichkeit auf einen Betreuungsplatz in Südtirol haben. Voraussetzung dafür ist, dass in den jeweiligen Einrichtungen noch Plätze verfügbar sind und kein ortsansässiges Kind auf der Warteliste steht.
Betriebskitas sind eine Möglichkeit, wie Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden mit Kleinkindern bis zu drei Jahren Jahren unterstützend zur Seite stehen können. In Südtirol gibt es insgesamt 23 Betriebskindertagesstätten, die von 193 Kindern genutzt werden. Finanziert werden die betrieblichen Kindertagesstätten über die Arbeitgeber, die Familienagentur des Landes und die Familien selbst. Bei den Arbeitgebern handelt es sich hierbei überwiegend um kleine und mittlere Unternehmen, aber auch Freiberufler und Bürogemeinschaften. Auch das Land als Arbeitgeber unterstützt seine Mitarbeitenden bei der Vereinbarkeit, indem es für die Kleinkindbetreuung der Angestellten den Arbeitgeberanteil übernimmt. Momentan nutzen 44 Angestellte der Landesverwaltung diesen Dienst.
Insgesamt gibt es in Südtirol 81 Kitas, die gemeinsam mit 243 Tagesmüttern und 14 Kinderhorten 4361 Kleinkinder im Alter zwischen drei Monaten und drei Jahren betreuen. (ck)
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