Die Landesregierung hat heute (25. September) Änderung des Bereichsvertrages für das Landespersonal der Kindergärten gutgeheißen.
Um einem potentiellen Personalnotstand im Bereich des Kindergartens zuvor zu kommen, wurden im August 2018 die Zugangsvoraussetzungen für das Berufsbild „Kindergärtner/in““ erweitert. Absolventinnen, die ein mindestens vierjähriges Laureat in Bildungswissenschaften für den Primarbereich (Fachrichtung Grundschule), einen Masterstudiengang in Pädagogik, einen Masterstudiengang in Programmierung und Führung der Erziehungsdienste oder einen gleichgestellten Studientitel vorweisen, können nun auch in die Rangordnungen des Kindergartens eingetragen werden und müssen nicht mehr über Direktberufung Dienst leisten.
Der Erweiterung des Berufsbildes folgt nun die Angleichung der rechtlichen und der wirtschaftlichen Behandlung des betroffenen Kindergartenpersonals. Nach dem erfolgreichen Abschluss der Verhandlungen zwischen Gewerkschaften und der öffentlichen Delegation, wird nun der Kollektivvertrag von 2005 angepasst und unterzeichnet. Damit verbunden ist die bessere Einstufung der betroffenen Fachkräfte in die achte Funktionsebene.
Mit der Erweiterung der Zulassungsvoraussetzungen ist eine Stabilisierung des Arbeitsverhältnisses durch einen unbefristeten Arbeitsvertrag nach Bestehen des entsprechenden Wettbewerbsverfahrens verbunden. Dadurch erhofft sich die Landesverwaltung ein ansteigendes Interesse für das Berufsfeld Kindergarten. (ck)
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