Landesregierung gibt grünes Licht für reguläres und vereinfachtes Wettbewerbsverfahren. Damit sollen die Berufsfelder im Kindergarten weiter abgesichert werden.
Die Wettbewerbsverfahren zur Eignung für das Kindergartenpersonal werden künftig über ein Dekret des Abteilungsdirektors für Personal ausgeschrieben. Bisher hatte darüber alljährlich die Landesregierung befunden. „Unser Kindergarten zeichnet sich aus durch qualitativ hochwertige Arbeit für die Kinder und ihre Familien. Gute Rahmenbedingungen für die Mitarbeiterinnen sind dafür eine wichtige Basis“, betont Personal- und Familienlandesrätin Waltraud Deeg. Die klaren Regeln würden ein Mehr an Planungssicherheit und personeller Stabilität mit sich bringen. Die erfolgreiche Absolvierung dieses Verfahrens ist eine Grundvoraussetzung, um im Kindergarten mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag arbeiten zu können.
Im Beschluss der Landesregierung wird zudem erstmals das Wettbewerbsverfahren mit vereinfachten Modalitäten geregelt. Dieses steht Absolventen des vierjährigen Laureats in Bildungswissenschaften für den Primarbereich (Fachrichtung Kindergarten) oder des fünfjährigen Masterstudienganges in Bildungswissenschaften für den Primarbereich offen. Voraussetzung dafür ist, dass sie in der Rangordnung für die befristete Aufnahme eingetragen sind und bereits ein Arbeitsverhältnis in einem Südtiroler Kindergarten oder Grundschule vorweisen können. In der Ausschreibung kann zudem ein bestimmtes Dienstalter festgelegt werden. „Der Kindergarten ist ein vielfältiges und interessantes Berufsfeld. Die Neuerungen im Wettbewerbsverfahren sollen dazu beitragen, dass dieser Berufszweig weiter abgesichert wird und damit ein attraktives Arbeitsumfeld bleibt“, sagt Bildungslandesrat Philipp Achammer. Zudem seien Stabilität und Kontinuität nicht nur positiv für Kindergartenpersonal, sondern wirke sich auch auf die Kindergartenkinder und ihre Familien aus, ergänzt Landesrätin Deeg. (ck)
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