Bis zum 31. Jänner kann im Landesamt für ladinische Kultur und Schule um die Kulturförderung 2019 angesucht werden. Infotreffen gibt es am 29. und 30. Jänner
Die Landesabteilung ladinische Kultur und ladinisches Schulamt fördert die kulturelle Jahrestätigkeit von Organisationen, kulturelle Projekte und Investitionen, Kunstschaffende, Publikationen und verlegerische Tätigkeiten sowie Tätigkeiten mit Bildungscharakter für die ladinische Sprachgruppe.
Auch in diesem Jahr besteht die Möglichkeit, die Anträge um Förderung direkt in den ladinischen Tälern abzugeben. Mitarbeitende des Landesamts für ladinische Kultur und Schule nehmen die Anträge am Dienstag, 29. Jänner von 16 bis 18 Uhr im pädagogischem Zentrum von Pikolein im Gadertal und am Mittwoch, 30. Jänner von 16 bis 18 Uhr im Rathaus der Gemeinde von St. Ulrich entgegen. Dabei können sich Interessierte auch über die Förderungen und die Abrechnungsmodalitäten informieren.
Die Anträge um Förderung können zudem per Pec-Mail an culturayintendenzaladina@pec.prov.bz.it oder mittels Postadresse an die Landesabteilung 18 Ladinische Kultur und ladinisches Schulamt, Bindergasse 29, Bozen übermittelt werden. Letzter Abgabetermin für die Anträge um Förderung für die kulturelle Jahrestätigkeit 2019 ist der 31. Jänner 2019.
Informationen zu den Förderrichtlinien sowie die Anträge sind im Web abrufbar. Zudem gibt das Landesamt für ladinische Kultur und Schule unter der Rufnummer 0471 417021 oder über E-Mail (mailto:Culturaladina@provinz.bz.it) Auskunft über die Fördermöglichkeiten. (SAN)
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