Die Landesverwaltung überprüft, ob oder wie weit die Landesförderungen für den Kauf von Elektroautos mit den neuen staatlichen Förderungen kumulierbar sind.
Zur aktuellen Diskussion rund um die öffentliche Finanzierung beim Kauf von Elektroautos präzisiert die Landesabteilung Mobilität, dass derzeit die Landesförderungen in Höhe von 4000 Euro beim Kauf von Elektroautos für Private, für Betriebe und für öffentliche Körperschaften gewährt werden können.
Für Personenkraftwagen, die ab 1. März 2019 immatrikuliert (amtlich zugelassen) werden, sind von staatlicher Seite nun auch Beiträge bis zu 6000 Euro vorgesehen. Allerdings sind die Durchführungsbestimmungen und Modalitäten dazu noch ausständig.
Die Landesverwaltung wird demnächst überprüfen, ob oder wie weit die Landesförderungen für den Ankauf von Elektroautos mit den staatlichen Förderungen kumulierbar sein können. Gemäß dem gestern von Landeshauptmann Arno Kompatscher im Landtag hinterlegten Regierungsprogramm ist es nämlich Ziel der neuen Landesregierung, bei Elektrofahrzeugen eine Kostengleichheit in Bezug auf vergleichbare Modelle im Klein‐ und Mittelklassesegment zu erreichen. (SAN)
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