Das Regierungskommissariat und das Land suchen neue Prüfungskommissarinnen und -kommissare für die Feststellung der Kenntnisse der ladinischen Sprache. Bis 30. September laufen die Anmeldungen.
Interessierte können sich ab sofort bis zum 30. September wieder in das Verzeichnis der Anwärter als Prüfungskommissare für die Feststellung der ladinischen Sprache eintragen lassen. Diese werden für den Zeitraum 2020-24 ernannt.
Die entsprechenden Kriterien sind im heute (28. August) erschienenen Amtsblatt der Region (Nr. 35/IV vom 28. August 2019) veröffentlicht. Die Ansuchen müssen beim Einheitlichen Amt für das Personal der Staatsverwaltung im Regierungskommissariat innerhalb 30. September 2019 eingereicht werden. Dieses ist von Montag bis Freitag jeweils von 10.00 bis 12.00 Uhr geöffnet oder unter der Telefonnummer 0471 294 449 erreichbar. Das entsprechende Forumluar kann auch von der Internetseite des Regierungskommissariats (www.prefettura.it/bozen; Bereich „Transparente Verwaltung / Zwei- und Dreisprachigkeitsprüfungen“) heruntergeladen werden.
Informationen dazu erteilt auch die Dienststelle für Zwei- und Dreisprachigkeitsprüfungen des Landes unter 0471 413 900 oder www.provinz.bz.it/bildung-sprache/zweisprachigkeit
(LPA)
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