Die Dienststelle für die Zwei- und Dreisprachigkeitsprüfungen hat in den vergangenen Monaten intensiv an einer Verbesserung der Kommunikation mit den Bürgern gearbeitet: Bürgerfreundlicher gestaltet wurden dabei sowohl die Schreiben an die Bürger als auch die Anmeldemodalitäten.
Ab Jänner 2019 wurde die Anmeldung zur Zweisprachigkeitsprüfung und zur Ladinischprüfung sowie das Einreichen von Ansuchen um Anerkennung von Sprachzertifikaten und Studientiteln ausschließlich über SPID eingeführt.
Mit August sind drei weitere Neuerungen hinzugekommen: Der Zweisprachigkeitsnachweis bzw. der Ladinischnachweis in digitaler Form, der Bewertungsbogen und die Anwesenheitsbestätigung werden direkt im persönlichen Bereich von myCIVIS hinterlegt und der Nutzer wird über E-Mail und/oder SMS verständigt, sobald diese Unterlagen verfügbar sind.
Und noch eine Neuerung gibt es für die Minderjährigen: Seit 8. August 2019 können sich Minderjährige zur Zweisprachigkeitsprüfung und zur Ladinischprüfung über den SPID ihrer Eltern anmelden. (LPA)
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