In ihrer Stellungnahme zur Kritik des Heimatpflegeverbandes hat Landesrätin Hochgruber Kuenzer die Landschaftsplanung als besten Landschaftsschutz bezeichnet.
Landesrätin Maria Hochgruber Kuenzer hebt in ihrer Stellungnahme die Sinnhaftigkeit der Reorganisation und Umbenennung einiger Ämter der Landesabteilung Natur, Landschaft und Raumentwicklung hervor. „Landschaftsplanung bedeutet direkter Schutz der Landschaft“, betont die Landesrätin.
„Die Begriffe Landschaftsplanung und Raumplanung dürfen nicht miteinander verwechselt werden“, betont Landesrätin Hochgruber Kuenzer: Während durch die Raumplanung die Lebensräume des Menschen gestaltet würden, werde durch die Landschaftsplanung die Landschaft als Ganzes geschützt.
Eigenes Amt für Natur
„Das neue Gesetz Raum und Landschaft sieht erstmals geschützte Landschaftsteile vor, die zur Biodiversität und landschaftlichen Vielfalt sowie zur ökolgischen Stabilität und Durchlässigkeit im Biotopverbund beitragen“, unterstreicht die Landesrätin. „Zukünftig werden wir Landschaftsplanung zur Aufwertung der natürlichen Lebensräume nutzen und schützenswerte Landschaftsteile in ihrer Erhaltung sichern. Unterstützt wird dies mit einem eigenen Amt für Natur„, kündigt Kuenzer an.
Reorganisation der Sachbereiche Natur und Landschaft
An der Umstrukturierung und Zusammenführung von Kompetenzen wurde in der Abteilung Natur, Landschaft und Raumentwicklung seit mehr als über einem Jahr gearbeitet. Der erste Schritt war die Zusammenlegung der Ämter für Ortsplanung Nord-Ost und Ortsplanung Süd-West zum Amt für Gemeindeplanung. In einem zweiten Schritt ging es um die Reorganisation der Sachbereiche Natur und Landschaft, um die mit dem Gesetz gestellten Anforderungen bestmöglich umsetzen zu können. Mit der neuen Namensgebung habe man sich intern intensiv auseinandergesetzt, erklärt die Landesrätin. Für die neue Bezeichnung der Ämter, Amt für Natur und Amt für Landschaftsplanung, entschied man sich schließlich im mehrheitlichen Konsens. (LPA/jw)
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