Alle schulischen Einrichtungen in Italien bleiben ab morgen bis 15. März geschlossen. Dies hat Ministerpräsident Conte zum Schutz der Gesundheit verfügt. Die Maßnahme gilt auch für Südtirol.
Ab dem morgigen Donnerstag, 5. und bis einschließlich 15. März bleiben alle Schuleinrichtungen in Italien geschlossen. Ministerpräsident Giuseppe Conte hat heute am späten Abend (4. März) ein entsprechendes Dekret zur Vorbeugung gegen die weitere Verbreitung des sogenannten Coronavirus (COVID-19) unterzeichnet. Es handelt sich dabei um eine Präventivmaßnahme zum Schutz der Gesundheit, die auch für Südtirol gilt. Sie betrifft alle Kleinkindbetreuungseinrichtungen (Kinderhorte, Kitas und Tagesmütter), sowie Betreuungsangebote für Kinder (Elkis, Spielgruppen und Nachmittagsbetreuung), Kindergärten, Schulen aller Stufen und die Universität.
Die Südtiroler Landesregierung hat bereits heute Nachmittag in einer außerordentlichen Sitzung getagt, um sich auf die Situation vorzubereiten und die nötigen Begleitmaßnahmen in die Wege zu leiten. So werden auch die zugehörigen Dienste wie Schülertransporte (Sonderdienste) und Mensadienste ausgesetzt.
Auch öffentliche Veranstaltungen betroffen
Außerdem sieht das staatliche Dekret vor, dass alle öffentlichen Veranstaltungen – sowohl öffentlicher wie privater Art – abgesagt werden müssen, sofern sie nicht einen Sicherheitsmindestabstand von mindestens einem Meter zwischen den anwesenden Personen gewährleisten. Sportliche Wettkämpfe und Trainings dürfen nur hinter verschlossenen Türen, unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden. Die Ausübung von Breitensport und generell motorischen Aktivitäten in geschlossenen Räumen sowie im Freien ist ausschließlich dann erlaubt, wenn dabei der Mindestabstand von einem Meter eingehalten wird.
Gänzlich abzusagen sind Veranstaltungen wie Kongresse, Versammlungen und Meetings, an denen Gesundheitspersonal teilnimmt – ebenso wie anderes Personal, das für die Aufrechterhaltung der Grundversorgungsdienste oder Dienste öffentlichen Interesses zuständig ist. Auch inall diesen Fällen tritt die Anordnung ab dem morgigen Donnerstag, 15. März, in Kraft.
Allgemeine Verhaltensregeln
Zusätzlich zu den allgemeinen Hygiene- und Verhaltensregeln, werden auch klare Regelungen für das Verhalten in der Notaufnahme oder beispielsweise bei Besuchen in Altersheimen und Pflegeeinrichtungen definiert. Es wird zur Bekanntmachung und Beachtung dieser Regeln aufgerufen.
Regierung hat Unterstützungsmaßnahmen angekündigt
Heute hat die römische Regierung zudem ein Paket mit weiteren Unterstützungsmaßnahmen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer angekündigt. Bereits am Freitag ist seitens der Landesregierung ein Treffen mit den Sozialpartnern anberaumt, um die vorhandenen Möglichkeiten und evtl. notwendige Maßnahmen zu besprechen. Die Südtiroler Landesverwaltung wird laufend informieren. Zum Thema Coronavirus wurde dafür auch eine eigene Internetseite eingerichtet, die unter www.provinz.bz.it/coronavirus oder www.sabes.it/coronavirus aufgerufen werden kann. (LPA/gst)
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