Wirkt sich die Coronakrise auch auf die Trennungen aus?

Petra Werth Hasler aus Reischach
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Wirkt sich die Coronakrise auch auf die Trennungen aus?

In China ist die Trennungs- und Scheidungsrate nach mehrwöchiger Quarantäne unverhältnismäßig nach oben geschnellt. Die Termine für Scheidungen waren gleich nach Aufhebung der Quarantäne bei den Behörden für längere Zeit ausgebucht. Und auch hierzulande mehren sich die diesbezüglichen Anfragen.

Wie läuft ein Trennungs- oder Scheidungsverfahren in Coronazeiten ab?
Derzeit sind die Gerichtsverhandlungen und Gerichtstermine bis 11. Mai ausgesetzt. Allerdings können entsprechende Gerichtsakte zwischenzeitlich vorbereitet und bei Gericht telematisch hinterlegt werden. Lediglich Dringlichkeitsanträge werden derzeit bei Gericht sofort bearbeitet und behandelt. Darunter fallen beispielsweise Verfahren zum Schutz vor Gewalt. Mit dem gerichtlichen Erlass einer Schutz- anordnung wird der Betreffende angehalten, sofort das schädigende Verhalten zu unterlassen und die Familienwohnung unverzüglich zu verlassen. In den letzten Wochen sind auch mehrere Dringlichkeitsanträge vom Gericht bearbeitet worden, welche in speziellen Fällen sogar eine vorläufige Aussetzung des Besuchsrechtes zur Folge hatten oder zu einer Abänderung des Unterhaltsrechtes führten.
Aufgrund der epidemologischen Notsitua- tion und der hierzu ergangenen gesetzlichen Vorschriften sind die Richter dazu angehalten, ein persönliches Erscheinen der Parteien und der Anwälte vor Gericht zu vermeiden und stattdessen, soweit möglich, eine rein schriftliche Abwicklung des Verfahrens anzuordnen. Dies gegebenenfalls ergänzt durch Videokonferenz.

Was bringt die Zukunft?
Sicher ist, dass auch der Gerichtsbetrieb in Zukunft ganz besondere Vorsichtsmaßnahmen treffen muss, um die Menschen vor einer weiteren Ausbreitung des Virus zu schützen. Genaue diesbezügliche gesetzliche Regelungen stehen derzeit noch aus. Dabei gibt es mehrere Möglichkeiten, um auf die Herausforderungen angemessen zu reagieren: eine schriftliche Abwicklung der Verfahren mit rein telematischem Austausch der Akte, Videokonferenzen, Verhandlungen hinter verschlossenen Türen, Abänderungen des Verhandlungskalenders, weitere Vertagungen, Vormerkungen bei den Ämtern usw.