Für die Zusammenarbeit zwischen den Gemeinden hat das Land eine weitere Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Die Mittel gehen diesmal an die Gemeinden Glurns, Schluderns und Vahrn.
Nachdem die Landesregierung bereits Ende März sieben Gemeinden eine Finanzierung von 1,15 Millionen Euro für die zwischengemeindliche Führung von Diensten zugesprochen hatte, folgte heute (5. Mai) ein weiterer Beschluss, mit dem die Zusammenarbeit zwischen den Gemeinden finanziell unterstützt wird. Auf Vorschlag von Landeshauptmann und Gemeindenlandesrat Arno Kompatscher hat die Landesregierung den drei Gemeinden Glurns, Schluderns und Vahrn insgesamt eine Million Euro zugesprochen. „Mit diesen Mitteln wollen wir die Gemeinden zur Zusammenarbeit ermutigen. Diese Zusammenarbeit ist natürlich freiwillig, aber für die beteiligten Gemeinden von großem Nutzen“, betont Landeshauptmann Kompatscher.
Von den heute zweckgebundenen Mitteln geht ein Betrag von insgesamt 310.000 Euro an die Stadtgemeinde Glurns (900 Einwohner). Diese führt gemeinsam mit der Gemeinde Taufers im Münstertal (970 Einwohner) den Sekretariatsdienst, die demografischen Dienste, die Steuer- und Gebührenverwaltung, die Buchhaltung, das Bauamt, die öffentlichen Arbeiten, die Lizenzenverwaltung und den Bereich Handel sowie die Personalverwaltung. Für die Zusammenarbeit bei der Buchhaltung und im Bauamt mit der Gemeinde Mals (5270 Einwohner) erhält die Gemeinde Schluderns (1840 Einwohner) einen Zuschuss von 128.000 Euro. Die Gemeinde Vahrn (4700 Einwohner) kann für die Zusammenarbeit mit den Gemeinden Franzensfeste (1000 Einwohner) und Natz-Schabs (3230 Einwohner) mit einem Zuschuss von 655.000 Euro rechnen. Die drei Gemeinden teilten sich zeitweise den Gemeindesekretär und arbeiten auch im allgemeinen Sekretariatsdienst und den demografischen Diensten, der Steuer- und Gebührenverwaltung, der Buchhaltung, der Personalverwaltung, im Bereich Lizenzen und Handel sowie bei den öffentlichen Arbeiten zusammen.
Die Landesregierung hatte im vergangenen November 2019 die Weichen gestellt, um die zwischengemeindliche Zusammenarbeit finanziell fördern zu können. Dabei hatte sie optimale Einzugsgebiete für die Zusammenarbeit der Gemeinden festgelegt und die Richtlinien für die Finanzierungen vorgegeben. Die Gemeinden können seit Dezember vergangenen Jahres im Dreimonatsrhythmus um Finanzierung für die zwischengemeindliche Führung von Diensten ansuchen. (LPA/jw)
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