Südtiroler Studierende können zurück an ihren Studienort in Österreich

Minister Boccia bei LH Kompatscher: Landesgesetz, Finanzen, Mobilität
5. Mai 2020
Eine weitere Million Euro für die zwischengemeindliche Zusammenarbeit
6. Mai 2020
Alle anzeigen

Südtiroler Studierende können zurück an ihren Studienort in Österreich

LR Achammer hat mit dem österreichischen Innenminister und dem Bildungsminister eine Regelung getroffen, sodass Südtiroler Studierende ab nun an ihren österreichischen Studienort können.

Im Zuge der Ausbreitung des Coronavirus sind Südtiroler Studierende in Österreich nach Südtirol zurückgekehrt. Jetzt, wo gegen Semesterende an österreichischen Universitäten wieder Prüfungen in Präsenzform stattfinden, stecken zahlreiche Südtiroler Studierende in einer Zwickmühle: Die staatlichen Richtlinien erlauben es ihnen derzeit trotz der jüngster Lockerungen nicht, aus Studiengründen an ihren Studienort nach Österreich zurückzukehren. Die Fahrt bis zur Grenze ist – laut jüngster Verordnung des Landeshauptmannes – hierzulande zulässig. Nicht geklärt hingegen war die Einreise nach Österreich.
Landesrat Philipp Achammer ist nun mit dem österreichischen Innenminister Karl Nehammer und dem österreichischen Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung, Heinz Faßmann, eine Lösung der beschriebenen Schwierigkeiten gelungen: „Südtiroler Studierende, aber auch Lehrlinge, können wieder an ihren österreichischen Studienort zurückkehren und dabei problemlos nach Österreich einreisen“, berichtet Landesrat Achammer.
Bei der Grenzkontrolle müssen die Studierenden die notwendigen Reisedokumente sowie beispielsweise einen gültigen Studien- oder Ausbildungsausweis, der den Grenzübertritt glaubhaft macht, vorweisen. „Nach aktueller Rechtsauskunft des zuständigen Ministeriums werden Studierende im Sinne dieser Verordnung in der geltenden Fassung als ‚Pendler-Berufsverkehr‘ erfasst. Somit ist für pendelnde Studierende weder ein ärztliches Zeugnis mitzuführen, dass ein molekularbiologischer Test auf Sars-CoV-2 negativ ist, noch ist eine verpflichtende 14-tägige Heimquarantäne notwendig“, schreiben die beiden Minister in einem Brief an Landesrat Achammer.
Darüber hinaus betonen die beiden Minister, dass die Lösung der beschriebenen Schwierigkeiten „im Sinne der erfolgreichen Kooperation mit Südtirol für die österreichische Bundesregierung von großem Interesse gewesen sei“. Für Landesrat Achammer sei die effiziente Lösung für diese Schwierigkeiten ein weiteres Beispiel für die gute Zusammenarbeit zwischen der Südtiroler Landesregierung und der neuen Bundesregierung in Österreich unter Kanzler Sebastian Kurz.
Auch die Südtiroler HochschülerInnenschaft (sh.asus) wurde in den vergangenen Wochen immer wieder von Südtiroler Studierenden kontaktiert und hat auf die fehlende Rechtssicherheit hingewiesen. Die sh hat die Regelung und die Rechtssicherheit, die damit Südtiroler Studierende erhalten, gegenüber Landesrat Achammer begrüßt. (LPA/eb)