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Bestimmungen zum Nachtragshaushalt am 21. August in Kraft

Morgen werden die Bestimmungen im Zusammenhang mit dem Nachtragshaushalt für das Finanzjahr 2020 und den Dreijahreszeitraum 2020-2022 im Amtsblatt der Region veröffentlicht.

Als Landesgesetz Nr. 9 vom 19. August werden die „Bestimmungen in Zusammenhang mit dem Nachtragshaushalt der Autonomen Provinz Bozen für das Finanzjahr 2020 und für den Dreijahreszeitraum 2020-2022″ nach Genehmigung durch den Landtag und die Ausfertigung durch den Landeshauptmann am morgigen Donnerstag, 20. August, im Beiblatt 1 zum Amtsblatt der Region Nr. 34 veröffentlicht.
Das Gesetz tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung, also übermorgen, Freitag, 21. August, in Kraft. (gst)