Bis Ende September konnten heimische Kleinunternehmen aus allen Sektoren um Landeszuschüsse ansuchen. 15.158 Corona-Hilfen sind bereits ausbezahlt.
Mitte April hat das Land Südtirol die Grundlage geschaffen, um heimische Kleinunternehmen in der Corona-Krise zu unterstützen und die wirtschaftlichen Folgen abzufedern. Hierfür wurde ein Zusatzabsatz im Wirtschaftsförderungsgesetz eingefügt, der die „Möglichkeit von spezifischen Unterstützungen in Notfall- und Krisensituationen“ vorsieht. Damit löste die Landesregierung ein, was sie in der Zeit des Lockdowns versprochen hatte. „Eine schnelle Hilfe“, die bei Betroffenen vor Ort ankommen solle, wo sie benötigt werde, wie Landesrat Philipp Achammer die Unterstützungsmaßnahme angekündigt hatte.
Zuschuss von bis zu 1000 Euro für 17.726 Kleinunternehmen
Bisher haben 15.158 Kleinunternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten einen einmaligen Zuschuss von 3000 bis 10.000 Euro erhalten. „Es war wichtig, diese Maßnahme zu ergreifen, um damit die zahlreichen gesunden Kleinbetriebe in unserem Land zu stützen und um die Schäden für diese zu begrenzen, aber auch um Arbeitsplätze zu sichern“, betont Landesrat Achammer.
Tourismus-Landesrat Arnold Schuler erklärt: „Der Tourismus ist der Sektor, der am frühesten und sehr hart von der Corona-Krise getroffen wurde. Für viele der kleinen Gast- und Beherbergungsbetriebe war dieser Zuschuss von großer Wichtigkeit, um die laufenden Kosten decken zu können. Wir haben damit den kleinen Betrieben unmittelbar Liquidität garantieren können.“
Bisher 96 Millionen Euro an Förderungen
Bis zum 30. September konnten Freiberufler und Selbstständige, Einzelunternehmen, aber auch Personen- oder Kapitalgesellschaften aus den Sektoren Industrie, Handel, Dienstleistung, Handwerk, Tourismus und Landwirtschaft ihre Anträge für diesen einmaligen Zuschuss online einreichen. Nun liegen die Zahlen der getätigten Ansuchen aus der Landesabteilung Wirtschaft vor: Die Gesamtsumme der Förderungen beträgt 96 Millionen Euro. Insgesamt sind 17.726 Ansuchen über den gesamten Zeitraum gestellt worden. Davon wurde 15.158 Antragsstellenden der einmalige Zuschuss bereits ausbezahlt.
Handwerk hat die meisten Ansuchen eingereicht
In den vergangenen Monaten hat die Landesabteilung Wirtschaft alle eingegangenen Anträge geprüft. „Jene Gesuche vom Monat September werden nach der Bereitstellung von zusätzlichen Mitteln mit der Haushaltsberichtigung im Landtag im Oktober bearbeitet“, sagt Abteilungsdirektorin Manuela Defant und erklärt: „Für viele kleine Unternehmen war die Lage ernst. Kosten wie Rechnungen oder Gebäudemieten blieben, während Einnahmen ausblieben. Die einmaligen Zuschüsse in der Höhe von bis zu 10.000 Euro dienen gesunden Kleinunternehmen, um akute Liquiditätsengpässe zu überbrücken.“
Bei der Branchenzuordnung entfällt die höchste Anzahl an Anträgen auf den Handwerkssektor mit 5408 Ansuchen, gefolgt von den Dienstleistungen mit 4103 Ansuchen, dem Tourismus mit 3905 und dem Handelssektor mit 3094 Ansuchen. Aus der Landwirtschaft kamen 1101 Ansuchen. Mit 115 Gesuchen fällt der Anteil der Industrie am geringsten aus.
Wirtschaftliche Schwierigkeiten waren nachzuweisen
Die Landesabteilung Wirtschaft hat in den vergangenen Monaten die Tausenden Online-Anträge bearbeitet. Die Antragsstellenden mussten versichern, dass sie wegen der Corona-Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten waren. Hierfür mussten die 17.726 Kleinunternehmen nachweisen, dass sie einen signifikanten Umsatzrückgang von mindestens 50 Prozent hatten. Zudem war zu belegen, dass die Tätigkeit vor dem 23. Februar 2020 aufgenommen worden war. Ausschlaggebend, um in den Genuss der Zuschüsse zu kommen, waren auch das besteuerbare Einkommen sowie die Erreichung eines Mindestumsatzes von 10.000 Euro. Für Antragstellende, die ihre Tätigkeit 2019 begonnen haben, war der Nachweis eines Umsatzrückganges nicht erforderlich. Sie müssen aber einen Umsatz von durchschnittlich mindestens 1000 Euro pro Tätigkeitsmonat bis Ende Februar 2020 erreicht haben. (eb/jw)
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