Morgen werden die Änderungen am Haushaltsvoranschlag 2020 im Amtsblatt der Region veröffentlicht. Sie sind ab 16. Oktober 2020 rechtskräftig.
Als Landesgesetz Nr. 12 werden die Änderungen zum Haushaltsvoranschlag des Landes für die Finanzjahre 2020, 2021 und 2022 und andere Bestimmungen morgen (15. Oktober) im Beiblatt 3 zum Amtsblatt Nr. 42 veröffentlicht.
Der Gesetzestext war von der Landesregierung vorgelegt worden und beinhaltet eine Reihe coronabedingter Änderungen sowie Aufstockungen der Finanzmittel in den Bereichen Personal, Gesundheit, Klimaschutz und Kommunikation. Nach der Genehmigung durch den Landtag in der vergangenen Woche, der Ausfertigung durch den Landeshauptmann und der morgigen Veröffentlichung im Amtsblatt tritt das neue Gesetz am Freitag, 16. Oktober, in Kraft. (jw)
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