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Achtung: Fehler beim Vererben

Was geschieht bei Ableben ohne Testament?
Zu Lebzeiten an den eigenen Tod zu denken, ist zweifellos schwierig. Die Regelung des Nachlasses wird daher oft vor sich hergeschoben. Es kann sich in manchen Fällen allerdings als fatal erweisen, wenn jemand verstirbt, ohne ein Testament verfasst zu haben. Der Grund: Es tritt dann automatisch die vom Gesetz vorgesehene Erbfolge in Kraft. So werden dann womöglich auch Menschen beerbt, die man eigentlich nicht berücksichtigen wollte. Das passiert beispielsweise, wenn kinderlose Ehepaare kein Testament schreiben, in der Meinung, dass der überlebende Teil ohnedies alles erbt. Die noch lebenden Geschwister oder Eltern des verstorbenen Ehegatten erben in diesem Fall nämlich ein Drittel des hinterlassenen Vermögens. Nicht selten muss dann der überlebende Ehegatte ein Drittel des Wertes des Familienwohnhauses den noch lebenden Geschwistern / Eltern des Verstorbenen ausbezahlen. Ist das Haus das einzige Erbgut und steht also kein Geld für eine Auszahlung zur Verfügung, wird es schwierig.

Und wenn es unklare Formulierungen im Testament gibt?
Der Wille des Erblassers muss klar und unmissverständlich zum Ausdruck gebracht werden. Unklare Formulierungen führen nicht selten zu Streitigkeiten, welche bei Uneinigkeit von einem Gericht geklärt werden müssen.

Was geschieht bei einem Formfehler im Testament?
Es gibt nur wenige, dafür aber unabdingbare Regeln, wie ein handschriftliches Testament auszusehen hat, damit es wirksam wird: Es muss zur Gänze handschriftlich verfasst sein, darf also weder mit einem Computer noch mit einer Schreibmaschine geschrieben sein und muss mit der Unterschrift des Verfassers versehen und datiert sein. Sich heute mit dem Thema zu befassen und auch fachkundige Beratung in Anspruch zu nehmen ist sehr wichtig, um Fehler zu vermeiden, welche weitreichende Konsequenzen haben können.

Was sollte grundsätzlich jeder tun?
-Setzen Sie sich mit dem Thema „Erbschaft und Testament“ rechtzeitig auseinander.
-Denken Sie schon in jungen Jahren an die Absicherung im Alter.
-Lassen Sie sich von Fachleuten beraten.
-Verfassen Sie nach der Beratung ein Testament, und vergessen Sie nicht, es bei geänderten Voraussetzungen ebenfalls abzuändern.
-Bewahren Sie das Testament an einem sicheren Ort auf (z. B. Tresor, Notar).