Zuschüsse gibt es für den Besuch von Sprachkursen, die zwischen 1. September 2020 und 31. August 2021 beginnen. Ab sofort kann um Förderung angesucht werden.
Wer im Bildungsjahr 2020/21 Sprachkurse besucht, kann um Landesförderung ansuchen. Das Land Südtirol bezuschusst sowohl den Besuch von Zweit– als auch von Fremdsprachkursen. Vorausgesetzt wird, dass das Jahreseinkommen des Antragstellenden die 30.000-Euro-Grenze nicht überschreitet, bei Fremdsprachkursen zudem die Mittelschule abgeschlossen und das 50. Lebensjahr nicht vollendet ist und bei Zweitsprachkursen die Grundschule abgeschlossen und das 60. Lebensjahr nicht abgeschlossen ist.
Die neuen Wettbewerbe zur Förderung solcher Kursbesuche ist von der für Bildungsförderung zuständigen Abteilungsdirektorin Rolanda Tschugguel ausgeschrieben worden. Zur Verfügung stehen jeweils 100.000 Euro.
Die Lehrgänge zum Erlernen der Zweiten Sprache müssen mindestens zwei aufeinanderfolgende Wochen (mindestens 10 Tage Unterricht) und 45 Kursstunden umfassen. Bei länger dauernden Kursen darf das wöchentliche Mindestpensum im Schnitt nicht weniger als 20 Kursstunden ausmachen. Deutschsprachige Bewerberinnen und Bewerber können sich um einen Zuschuss für Kursbesuche in Italien außerhalb Südtirols bewerben; italienischsprachige für solche im deutschsprachigen Ausland. Den Ladinern stehen beide Möglichkeiten offen.
Die Fremdsprachenlehrgänge müssen mindestens drei Wochen (19 aufeinanderfolgende Kalendertage) dauern und mindestens 20 Kursstunden pro Woche umfassen. Die Unterrichtssprache muss Amtssprache und Umgangssprache der Bevölkerung des Staates oder Gebietes sein, in dem die Kurse stattfinden.
„Einkommensabhängig wird ein Tagessatz von 25 bis maximal 65 Euro gewährt“, erklärt die Direktorin im Amt für Hochschulförderung, Karin Ranzi. „Der Höchstzuschuss liegt somit zwischen 2100 und 5800 Euro, wobei der Tagessatz bei längeren Kursen reduziert wird.“ Amtsdirektorin Ranzi verweist darauf, dass wegen des Gesundheitsnotstandes auch Sprachkurse in teilweisem Fernunterricht berücksichtigt werden unter der Voraussetzung, dass der Antragstellende während der Zeit des Kursbesuches nicht zuhause wohnt, sondern außerhalb der Familie untergebracht ist. Der Sprachkursanbieter muss dabei die coronabedingten Einschränkungen schriftlich bestätigen und belegen.
Die Ansuchen können ab sofort im Landesamt für Hochschulförderung in der Andreas-Hofer-Straße 18 in Bozen, E-Mail: hochschulfoerderung@provinz.bz.it oder PEC: hochschulfoerderung.dirittostudiouni@pec.prov.bz.it eingereicht werden. Zwischentermin ist der 30. April, letzter Einreichtermin der 31. August 2021.
Weitere Informationen und die Wettbewerbsausschreibungen sowie die Antragsformulare auf den Web-Seiten des Landes unter www.provinz.bz.it/zuschuss-sprachkurs zu finden. Allen Gesuchen und Berichtigungsanträgen muss eine Kopie des Ausweises beigelegt werden. (jw)
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