Die Studentinnen und Studenten der Fachhochschule „Claudiana“ bekommen künftig ein deutlich höheres „Taschengeld“ für die geleisteten Pflichtpraktika.
Die Landesfachoberschule für Gesundheitsberufe „Claudiana“ gewährt ihren Studentinnen und Studenten für die geleisteten Praktika im Gesundheitswesen ein sogenanntes Taschengeld. So erhalten beispielsweise angehende Krankenpflegerinnen und Krankenpfleger am Ende eines jeden Praktikums eine Vergütung. Die Landesregierung hat heute (9. März) beschlossen, die Beträge dieser Vergütung anzuheben.
„Im Rahmen der Praktika ist nicht die Erbringung einer reinen Arbeitsleistung vordergründig, sondern die Orientierung und das Sammeln von Erfahrungen im zukünftigen Arbeitsumfeld“, erklärt Gesundheitslandesrat Thomas Widmann: „Dennoch ist ein Praktikum eine Win-win-Situation, da die studentische Unterstützung nicht nur die Fähigkeiten der Studierenden stärkt, sondern auch ein echter Mehrwert für den Gesundheitsbetrieb ist. Dieser sollte entsprechend wertgeschätzt und entlohnt werden. Darum freut es mich umso mehr, dass wir in Zukunft ein deutlich höheres Taschengeld an die Studentinnen und Studenten auszahlen können.“
In den drei Jahren des Studiums wurden zum Beispiel angehenden Krankenpflegerinnen und Krankenpflegern für die abgeleisteten Praktika insgesamt ungefähr 3400 Euro zugestanden. Nun können bis zu 6600 Euro vergütet werden. Die Regelung gilt rückwirkend ab 1. Jänner 2021.
Das Pflichtpraktikum ist Bestandteil der Studiengangs. Die Dauer, die Arbeitszeit und der Aufgabenbereich, die das Pflichtpraktikum erfüllen muss, sind in der Studienordnung festgelegt.
Die Erhöhung des Taschengeldes stellt eine wichtige Angleichung an die Studierenden in Österreich dar, wo die Studiengebühren deutlich geringer sind als in Italien. (ar)
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