In einem Positionspapier fordert der Familienbeirat des Landes dazu auf, dass Familien weiterhin auf ein erweitertes Angebot im Kindergarten zurückgreifen können.
Bei seiner jüngsten Sitzung hat sich der Familienbeirat des Landes intensiv mit den Entwicklungen im deutschsprachigen Kindergarten auseinandergesetzt. Erfahrungsberichte von Eltern, aber auch ein Blick auf die Zahlen zeigt auf, dass in den vergangenen Jahren eine progressive Reduzierung der Öffnungszeiten eingetreten ist. „Für die Familien bedeutet dies, dass sie sich bei der Betreuung ihrer Kinder zwischen drei und sechs Jahren anderweitig organisieren müssen. Dies stellt für viele Familien, die nicht auf Großeltern oder andere familiäre Betreuungspersonen zurückgreifen können, ein großes organisatorisches, aber vielfach auch finanzielles Problem dar“, hält Familienlandesrätin Waltraud Deeg in ihrer Funktion als Vorsitzende des Familienbeirates fest. Man habe darum im Familienbeirat ein Positionspapier erarbeitet, in dem zentrale Forderungen im Zusammenhang mit dem Kindergartenbereich zusammengefasst sind.
Der Rückgang innerhalb von drei Jahren von 56 auf 28 Kindergartensektionen (von insgesamt 266 deutschsprachigen Kindergärten), die im Schuljahr 2020/21 noch verlängerte Öffnungszeiten anbieten, sei „sehr beunruhigend und für die Familien nicht nachvollziehbar“, heißt es im Positionspapier. Zumal die Anzahl der Kinder im Vergleichszeitraum relativ konstant geblieben sei; außerdem stehe diese Entwicklung der zunehmenden Frauenerwerbstätigkeit konträr entgegen. Für die Mitglieder des Familienbeirates steht fest: „Familien brauchen zuverlässige und kontinuierliche Betreuungsangebote, um die Vereinbarkeit zu meistern“, betont Christa Ladurner. Und Angelika Mitterrutzner ergänzt: „Eine gute Zusammenarbeit auf Augenhöhe mit dem Bildungswesen ist darum zum Wohle der Familien und der Gesellschaft als Ganzes wichtig.“
Man habe darum im Familienbeirat konkrete Forderungen an den deutschsprachigen Kindergarten formuliert: Keine weitere Verschlechterung des Kindergartenangebots, Wiederöffnung des Termins für die Beantragung der verlängerten Öffnungszeiten für das Bildungsjahr 2021/22, Wiedereinführung der regulären Öffnungszeiten auch am Freitagnachmittag, Garantie von kontinuierlichen verlängerten Öffnungszeiten in größeren Zentren und gemeindeübergreifenden Einzugsgebieten, Verbesserung der Informationen an die Eltern über Möglichkeiten der verlängerten Öffnungszeiten, Anpassung der Zugangskriterien für die verlängerten Öffnungszeiten sowie Verstärkung der (berufsbegleitenden) Ausbildung pädagogischer Fachkräfte für den Kindergarten. „Wir sind zuversichtlich, dass wir im Gespräch miteinander zu guten Lösungen im Sinne der Familien kommen können. Schließlich ist es im Interesse aller, dass Eltern ihre Berufstätigkeit beibehalten und dabei wissen, dass ihre Kinder bestmöglich betreut werden“, sagt Deeg.
Der Familienbeirat des Landes ist ein beratendes Organ der Landesregierung zu familienrelevanten Themen, der durch das Familienfördergesetz (LG 8/2013, Art. 12) begründet wurde. In diesem Zusammenhang trifft sich der Familienbeirat in regelmäßigen Abständen, um über Themen und Anliegen der Familien zu diskutieren. Der Beirat kann dabei Vorschläge zur Anpassung der Landesgesetzgebung ausarbeiten, Vorschläge zur Förderung für Familien unterbreiten, Gutachten und Empfehlungen abgeben sowie Stellungnahmen zu familienrelevanten Themen verfassen. (ck)
Es gibt derzeit keine bevorstehenden Veranstaltungen.