Mittlerweile spielt sich ein guter Teil unseres privaten und beruflichen Alltages in der digitalen Welt ab. Wir laden Fotos und Videos auf Facebook usw. hoch, speichern Daten auf dem Smartphone und in Clouds etc. Was passiert aber nach unserem Ableben mit diesen Daten?
Haben die Hinterbliebenen ein Recht darauf, diese kostbaren Erinnerungen zu erhalten oder sind diese ein für alle Mal verloren?
Dieser Aspekt wurde bisher nur teilweise gesetzlich geregelt. Umso interessanter sind die neuesten gerichtlichen diese Entscheidungen in diesem Bereich. Beispielsweise wurde der Fall der Eltern eines jungen Mannes behandelt, der auf tragische Weise bei einem Verkehrsunfall ums Leben kam. Die Eltern wollten die, auf seinem Mobiltelefon gespeicherten Daten und Fotos als Erinnerung behalten. Nachdem sie leider keine Zugangsdaten zum Account des Sohnes hatten, wendeten sie sich an den amerikanischen Hersteller des Smartphones. Dieser weigerte sich jedoch unter Verweis auf eine langwierige Prozedur von Ermächtigungen amerikanischer Behörden, die entsprechenden Daten freizugeben. Das Gericht hat in diesem Fall befunden, dass der Hersteller die Herausgabe der Daten zu Unrecht verweigerte, da hier italienisches Recht anzuwenden ist, welches besagt, dass das Rechte auf Daten des Verstorbenen von jenen Personen ausgeübt werden kann, die ein persönliches direktes Interesse daran haben oder aber schützenswerte familiäre Gründe vorbringen können. Daher hat die genannte Gerichtsbehörde die Herausgabe der Daten an die Eltern angeordnet.
Steht den Hinterbliebenen dieses Recht auf jeden Fall zu?
Der Zugang zu den Daten kann in bestimmten Fällen vom Gesetz ausgeschlossen werden. Ein weiterer Ausschluss besteht, wenn der Verstorbene zu Lebzeiten ausdrücklich die Herausgabe seiner Daten untersagt hat. Dieses „Verbot“ ist in schriftlicher Form jener Gesellschaft/Behörde übermittelt werden, welche für die Verarbeitung der Daten zuständig ist. Somit kann jeder selbst entscheiden, ob seine Hinterbliebenen Zugang zu seinen Daten erhalten sollen oder nicht.
Ein praktischer Tipp?
Um der Nachwelt bürokratische Prozeduren zu ersparen, wäre es sinnvoll, sämtliche Zugangsdaten für Kreditkarten, E-Mail-Account, Clouds etc… an einem sicheren Ort zu vermerken und den Ausbewahrungsort in einem Testament zu nennen. Für Passwörter, welche im Laufe der Zeit nicht geändert werden, könnte man diese auch direkt in einem Testament oder Anhang anführen. Die Entwicklung der Technik wird zeigen, ob es für das „Wirrwarr“ an Zugangsdaten Alternativen geben wird.
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