Die Regelung für die Pflicht der genetischen Profilierung von Hunden hat Landesrat Schuler in der heutigen (31. August) Sitzung der Landesregierung vorgestellt.
Ab dem 1. Jänner 2022 werden Hundebesitzer mit Wohnsitz in Südtirol ihren Hund durch ein genetisches Profil kennzeichnen lassen müssen. Die Kosten für die Erstellung des genetischen Profils liegen beim Hundebesitzer. Lokale Körperschaften, öffentliche Einrichtungen und Ordnungskräfte werden folglich biologische Proben überprüfen lassen und einen Abgleich der Daten mit jenen des Melderegisters für Heimtiere vornehmen können. Der Datenabgleich wird jedoch auf die Ausübung der institutionellen Funktionen begrenzt sein und darf nur für diesen Zweck angefordert werden.
Ziel des Beschlusses sei es, erklärt Landwirtschaftslandesrat Arnold Schuler, „die DNA-Analysen in der zentralen Datenbank zu speichern, um DNA-Tests durchführen und somit zurückgelassenen Hundekot zuordnen sowie die Besitzer streunender Hunde ermitteln zu können.“ Bereits in den vergangenen Jahren, so Schuler, sei ein Anstieg an Registrierungen verzeichnet worden: „Waren es im Jahr 2016 noch 38.114, waren zum Stichtag am 31. März 2021 bereits 42.821 Hunde in Südtirol registriert.“
Auch eine Präzisierung bezüglich des Verbotes der Haltung von Geflügel in Batterie soll vorgenommen werden. Über den Beschluss für die Abänderung der Durchführungsverordnung im Bereich Schutz der Tierwelt (Dekret des Landeshauptmanns vom 8. Juli 2013, Nr. 19) wird die Landesregierung in ihrer nächsten Sitzung abstimmen. (np)
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