Die Mindestdauer der Ausbildungs- und Orientierungspraktika der Berufsbildung beträgt künftig einen Monat. Damit will die Landesregierung die Arbeitsintegration stärken.
In Zukunft müssen die Ausbildungs- und Orientierungspraktika, die von den Landesdirektionen der Berufsbildung angeboten werden, mindestens einen Monat dauern. Die Landesregierung hat auf Vorschlag der Bildungslandesräte Philipp Achammer und Giuliano Vettorato sowie der Bildungsdirektoren Gustav Tschenett und Vincenzo Gullotta die Mindestdauer der Praktika von zwei Monaten auf einen Monat beschlossen und die entsprechenden „Richtlinien über die Ausbildungs- und Orientierungspraktika der Landesdirektionen für Berufsbildung“ vom 18. Dezember 2018 in diesem Sinne geändert.
„Die Corona-Pandemie hat uns gezeigt, wie schnell ein Arbeitsplatz verloren gehen kann“, sagt in Landesrat Philipp Achammer. „Unser Ziel ist es, Arbeitnehmende, die ihre Arbeit verloren haben, so schnell wie möglich wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren und ihnen ein neues Arbeitsverhältnis zu ermöglichen. Ein Weg dahin führt über die Praktika. Deren Dauer herabzusetzen, ist daher aus arbeitsmarktpolitischer und gesellschaftlicher Sicht sinnvoll.“ Von einem wichtigen Schritt spricht auch Landesrat Giuliano Vettorato, der es in Zeiten wie diesen ermögliche, „viele Arbeitslose wieder schneller in Arbeit zu bringen“. Im Sinne der staatlichen Vorgaben richten sich diese Ausbildungs- und Orientierungspraktika an Menschen mit erschwertem Zugang zum Arbeitsmarkt. Sie sollen bei der beruflichen Orientierung und der Entwicklung beruflicher Kompetenzen helfen. Die Landesregierung regelt eine eventuelle Auszahlung von Taschengeld an die Praktikanten sowie die Gewährung von Beiträgen an die aufnehmenden Unternehmen und übernimmt etwaige Versicherungszahlungen. Derzeit beträgt das Entgelt drei Euro (Minderjährige) und vier Euro je Stunde hinzu kommen 1,5 Euro sofern Wohn- und Arbeitsort nicht in derselben Gemeinde liegen oder mehr als fünf Kilometer entfernt sind. (jw)
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